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Versorgungsordnung vs. Einzelzusage: Welche Variante für deine GmbH?

Versorgungsordnung oder Einzelzusage? Wann welches Modell für deine GmbH Sinn macht — steuerlich, rechtlich und praktisch.

Wenn du eine betriebliche Altersvorsorge in deiner GmbH einrichtest, stellt sich eine grundlegende Frage: Regelst du die Versorgung für alle Mitarbeiter einheitlich (Versorgungsordnung) oder individuell (Einzelzusage)? Die Antwort hat erhebliche Konsequenzen.

Was ist eine Versorgungsordnung?

Eine Versorgungsordnung ist ein einheitliches Regelwerk, das die bAV für alle (oder bestimmte Gruppen von) Mitarbeiter der GmbH regelt. Sie definiert: Wer anspruchsberechtigt ist, welcher Durchführungsweg gilt, wie hoch die Beiträge oder Leistungen sind, und welche Bedingungen gelten (Wartezeit, Unverfallbarkeit, etc.).

Vorteil: Gleichbehandlung, Transparenz, geringerer Verwaltungsaufwand bei vielen Mitarbeitern.

Was ist eine Einzelzusage?

Eine Einzelzusage ist ein individueller Vertrag zwischen der GmbH und einem einzelnen Mitarbeiter (typischerweise dem GGF oder einer Führungskraft). Sie kann völlig frei gestaltet werden — Höhe, Durchführungsweg, Bedingungen.

Vorteil: Maximale Flexibilität, maßgeschneiderte Lösungen, kein Gleichbehandlungsdruck.

Wann Versorgungsordnung, wann Einzelzusage?

Versorgungsordnung: Wenn du mehrere Mitarbeiter hast und eine einheitliche bAV anbieten willst (zum Beispiel Direktversicherung für alle Arbeitnehmer mit arbeitgeberfinanziertem Zuschuss).

Einzelzusage: Wenn du als GGF eine individuelle Versorgung brauchst, die nicht auf andere Mitarbeiter übertragbar ist (zum Beispiel Pensionszusage nur für den GGF).

Kombination: In der Praxis oft die beste Lösung. Eine Versorgungsordnung für alle Mitarbeiter (Direktversicherung mit 15 Prozent Zuschuss) plus eine Einzelzusage für den GGF (Unterstützungskasse plus Pensionszusage).

Steuerliche und rechtliche Aspekte

Gleichbehandlungsgrundsatz: Eine Versorgungsordnung muss den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Du kannst nicht willkürlich einzelne Mitarbeiter ausschließen. Sachliche Differenzierungen (zum Beispiel nach Betriebszugehörigkeit oder Hierarchiestufe) sind aber zulässig.

GGF und Gleichbehandlung: Für den GGF als Organmitglied gelten andere Regeln. Er kann eine Einzelzusage erhalten, die deutlich über dem Niveau der Versorgungsordnung liegt — solange der Fremdvergleich eingehalten wird.

Fazit: Die Kombination ist der Königsweg

Für die meisten GmbHs ist die Kombination aus Versorgungsordnung und Einzelzusage optimal. Die Versorgungsordnung sorgt für eine faire Basisversorgung aller Mitarbeiter. Die Einzelzusage ermöglicht dem GGF eine maßgeschneiderte Top-Up-Versorgung.

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