Wenn du als Gesellschafter-Geschäftsführer oder Besserverdiener deine betriebliche Altersvorsorge maximieren willst, führt an der Unterstützungskasse fast kein Weg vorbei. Sie bietet, was die Direktversicherung nicht kann: unbegrenzte Beiträge, vollen Steuerabzug und Insolvenzschutz. Trotzdem kennen sie die wenigsten.
Was ist eine Unterstützungskasse?
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung — meist ein eingetragener Verein oder eine GmbH. Dein Arbeitgeber (die GmbH) zahlt Beiträge an die Kasse, die das Geld anlegt und später deine Rente auszahlt.
Der entscheidende Unterschied zur Direktversicherung: Die Unterstützungskasse unterliegt nicht der BaFin-Aufsicht und muss daher keine strengen Anlagevorschriften einhalten. Das ermöglicht höhere Renditen — birgt aber auch ein höheres Risiko, wenn die Kasse schlecht geführt wird.
Der große Vorteil: Keine Beitragsobergrenze
Während die Direktversicherung bei 338 Euro monatlich deckelt, gibt es bei der Unterstützungskasse keine feste Obergrenze. Du kannst 1.000, 2.000 oder 5.000 Euro monatlich einzahlen — solange die 75-Prozent-Grenze der Gesamtversorgung eingehalten wird.
Rechenbeispiel: Ein GGF mit 150.000 Euro Gehalt kann über die Unterstützungskasse bis zu 2.500 Euro monatlich (30.000 Euro jährlich) steuerbegünstigt einzahlen. Die Steuerersparnis der GmbH: circa 9.000 Euro pro Jahr.
Rückgedeckte Unterstützungskasse: Der Standard
In der Praxis arbeiten die meisten Unterstützungskassen mit einer Rückdeckungsversicherung. Das bedeutet: Die Kasse leitet die Beiträge an einen Lebensversicherer weiter, der das Kapital anlegt und die Leistungen garantiert.
Das ist die sicherste Variante — und für GGF fast immer zu empfehlen. Die Rückdeckungsversicherung gehört der Unterstützungskasse (nicht der GmbH), was den Insolvenzschutz verbessert.
Kongruent rückgedeckt
Die Leistungen der Rückdeckungsversicherung entsprechen exakt den zugesagten Rentenleistungen. Maximale Sicherheit, volle Planbarkeit. Das ist der Goldstandard.
Nicht-kongruent rückgedeckt
Die Rückdeckung deckt nur einen Teil der Zusage ab. Die Differenz muss die Unterstützungskasse (und damit letztlich die GmbH) aus eigenen Mitteln leisten. Riskanter, aber flexibler.
Steuerliche Behandlung
Die Beiträge zur Unterstützungskasse sind für die GmbH voll als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4d EStG). Es gibt keine Obergrenze — anders als bei der Direktversicherung.
Für den GGF: Die Beiträge lösen im Zeitpunkt der Zahlung keine Lohnsteuer aus (bei Leistungszusage). Erst die spätere Rente wird voll versteuert — dann aber in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz.
Insolvenzschutz
Das Kapital in der Unterstützungskasse gehört der Kasse — nicht der GmbH. Im Insolvenzfall der GmbH ist es daher geschützt. Das ist ein erheblicher Vorteil gegenüber der Pensionszusage, bei der das Kapital in der GmbH-Bilanz steht.
Allerdings: Auch der Schutz durch den PSVaG greift bei beherrschenden GGF nicht. Daher ist die kongruente Rückdeckung umso wichtiger — sie stellt sicher, dass das Kapital bei der Versicherung liegt und nicht von der Kasse oder der GmbH angegriffen werden kann.
Für wen eignet sich die Unterstützungskasse?
Beherrschende GGF: Perfekt als Ergänzung zur Direktversicherung. Kein Beitragslimit, guter Insolvenzschutz, voller Steuerabzug.
Nicht-beherrschende GGF: Ebenso geeignet, besonders in Kombination mit Entgeltumwandlung.
Besserverdienende Arbeitnehmer: Wenn die 338 Euro der Direktversicherung nicht reichen, ist die Unterstützungskasse der nächste Schritt.
Arbeitgeber: Als Instrument zur Mitarbeiterbindung hochattraktiv — besonders für Führungskräfte und Schlüsselpersonal.
Typische Fehler bei der Unterstützungskasse
Fehler 1: Nur eine nicht-kongruente Rückdeckung abschließen. Das spart kurzfristig Beiträge, eröffnet aber ein Finanzierungsrisiko.
Fehler 2: Teure Provisionstarife als Rückdeckung wählen. Die Effektivkosten fressen die Rendite. Nettotarife oder ETF-basierte Policen sind fast immer besser.
Fehler 3: Die Unterstützungskasse als Steuersparinstrument missbrauchen. Das Finanzamt prüft, ob die Beiträge angemessen sind. Übertreibst du es, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Fazit: Die Unterstützungskasse gehört in jedes GGF-Portfolio
Wenn du als GGF oder Besserverdiener deine bAV ernst nimmst, gehört die Unterstützungskasse in dein Portfolio. Sie liefert, was die Direktversicherung nicht kann — und ergänzt die Pensionszusage um den entscheidenden Insolvenzschutz.
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