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Steuerliche Behandlung der Rückdeckungsversicherung: Betriebsausgabe oder nicht?

Steuerliche Behandlung der Rückdeckungsversicherung: Wann sie Betriebsausgabe ist, wie sie bilanziert wird und was GGF beachten müssen.

Die Rückdeckungsversicherung ist das finanzielle Fundament der Pensionszusage. Aber wie wird sie steuerlich behandelt? Die Antwort ist weniger trivial, als viele denken.

Sind die Beiträge Betriebsausgaben?

Ja — die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind grundsätzlich Betriebsausgaben der GmbH. Sie dienen der Finanzierung einer betrieblich veranlassten Pensionszusage und sind daher abzugsfähig.

Bilanzierung der Rückdeckung

Die Rückdeckungsversicherung wird als Aktivposten in der Bilanz geführt (Deckungsvermögen). Auf der Passivseite steht die Pensionsrückstellung. Im Idealfall gleichen sich beide Positionen annähernd aus.

In der Steuerbilanz: Der Aktivwert der Rückdeckung ist der sogenannte Anspruch auf Versicherungsleistung, bewertet zum Zeitwert. Die Rückstellung wird nach § 6a EStG mit 6 Prozent abgezinst. Da die Rückstellung durch den hohen Abzinsungsfaktor niedriger ist als der Versicherungswert, entsteht häufig ein steuerlicher Überhang.

Der Saldo-Effekt

In der Praxis führt die Rückdeckung dazu, dass sowohl die Aktiv- als auch die Passivseite der Bilanz wachsen. Der Nettoeffekt auf den Gewinn hängt vom Verhältnis von Rückstellungszuwachs und Beitragshöhe ab. In den ersten Jahren überwiegt oft die Rückstellung (Steuervorteil), später der Aktivwert (Steuerbelastung).

Auszahlungsphase

Wenn die Rückdeckung die Rente finanziert, erhält die GmbH die Versicherungsleistung und zahlt sie als Rente an den GGF weiter. Die Rentenzahlung ist Betriebsausgabe, die Versicherungsleistung ist Betriebseinnahme. Per Saldo ist der Effekt neutral.

Fazit: Steuerlich neutral, strategisch unverzichtbar

Die Rückdeckungsversicherung ist steuerlich keine Wunderwaffe — der eigentliche Steuervorteil kommt aus der Pensionsrückstellung. Aber sie ist das Instrument, das die Pensionszusage finanziell absichert. Ohne sie ist die Zusage nur ein leeres Versprechen.

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