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Rückdeckungsversicherung für die Pensionszusage: So sicherst du deine Zusage richtig ab

Rückdeckungsversicherung für die Pensionszusage: Warum sie unverzichtbar ist, wie sie funktioniert und worauf GGF achten müssen.

Du hast eine Pensionszusage von deiner GmbH? Herzlichen Glückwunsch — das ist der mächtigste bAV-Durchführungsweg. Aber eine Pensionszusage ohne Rückdeckung ist wie ein Dach ohne Fundament: Es sieht gut aus, hält aber dem ersten Sturm nicht stand.

Was ist eine Rückdeckungsversicherung?

Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die deine GmbH abschließt, um die Pensionszusage finanziell abzusichern. Die GmbH ist Versicherungsnehmer, du bist die versicherte Person. Die Versicherungsleistung soll genau die zugesagte Rente finanzieren.

Wichtig: Die Rückdeckungsversicherung ist keine Pflicht. Aber ohne sie existiert deine Pensionszusage nur auf dem Papier — das Geld für die Rente ist nirgendwo angespart.

Kongruent vs. nicht-kongruent: Der entscheidende Unterschied

Kongruente Rückdeckung

Bei der kongruenten Rückdeckung stimmen die Leistungen der Versicherung exakt mit der Pensionszusage überein: gleiche Rentenhöhe, gleiches Rentenalter, gleiche Hinterbliebenenleistungen. Das ist der Goldstandard — und der einzige Weg, der wirklich volle Sicherheit bietet.

Nicht-kongruente Rückdeckung

Hier weichen die Versicherungsleistungen von der Zusage ab. Zum Beispiel: Die Zusage verspricht 4.000 Euro Rente, die Versicherung deckt aber nur 3.000 Euro. Die Differenz muss die GmbH aus ihrem laufenden Cashflow bezahlen.

Das Risiko: Wenn die GmbH zum Rentenbeginn nicht genug Liquidität hat, bekommst du weniger Rente als zugesagt.

Warum die Rückdeckung für beherrschende GGF besonders wichtig ist

Hier kommt der Punkt, den viele übersehen: Der Pensionssicherungsverein (PSVaG) sichert Pensionszusagen bei Insolvenz ab — aber nur für Arbeitnehmer. Beherrschende GGF sind vom PSVaG-Schutz ausgeschlossen.

Das heißt: Geht deine GmbH pleite und du hast keine Rückdeckung (oder keine Verpfändung), verlierst du im schlimmsten Fall deine gesamte Altersvorsorge. Kein Sicherungsnetz, kein Backup.

Verpfändung: Der entscheidende Sicherungsschritt

Die Rückdeckungsversicherung allein reicht nicht. Im Insolvenzfall ist sie ein Vermögenswert der GmbH — und fällt in die Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter kann sie verwerten, um Gläubiger zu bedienen. Deine Rente? Weg.

Die Lösung: Lass die Rückdeckungsversicherung an dich verpfänden (Sicherungsabtretung). Dadurch hast du ein vorrangiges Recht an den Versicherungsleistungen. Im Insolvenzfall gehört die Versicherung quasi dir, nicht den Gläubigern.

Achtung: Die Verpfändung muss korrekt dokumentiert sein — mit notarieller Beurkundung oder zumindest schriftlicher Vereinbarung, die dem Versicherer angezeigt wird.

Steuerliche Behandlung der Rückdeckungsversicherung

Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind Betriebsausgaben der GmbH. Gleichzeitig wird die Versicherung als Aktivposten in der Bilanz geführt. Die Pensionsrückstellung steht auf der Passivseite.

Im Idealfall gleichen sich Rückstellung und Rückdeckungsversicherung bilanziell aus: Die Passivseite (Rückstellung) wächst, aber auch die Aktivseite (Versicherungswert). Die Belastung der Bilanz hält sich so in Grenzen.

Rückdeckung richtig auswählen: 5 Kriterien

Erstens: Kongruenz. Die Versicherung muss die Zusage vollständig abdecken — gleiche Leistungen, gleiche Laufzeit, gleiche Dynamik.

Zweitens: Kostenstruktur. Vermeide teure Provisionstarife. Nettotarife oder Honorartarife sparen über die Laufzeit schnell 50.000 bis 100.000 Euro an Kosten.

Drittens: Anlagekonzept. Fondsgebundene Rückdeckung mit ETF-basierten Anlagestrategien liefert langfristig mehr Rendite als klassische Policen mit Garantiezins.

Viertens: Finanzkraft des Versicherers. Die Rückdeckung ist nur so sicher wie der Versicherer dahinter. Achte auf Solvenzquoten und Ratings.

Fünftens: Flexibilität. Kannst du die Beiträge anpassen, wenn sich dein Gehalt oder die Zusage ändert? Gibt es Zuzahlungsmöglichkeiten?

Fazit: Ohne Rückdeckung ist die Pensionszusage nur ein leeres Versprechen

Die Rückdeckungsversicherung ist das Fundament deiner Pensionszusage. Ohne sie riskierst du im Ernstfall alles. Mit ihr hast du eine der sichersten und renditestärksten Formen der Altersvorsorge.

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