Du hast gerade eine GmbH gegründet oder bist als neuer GGF eingestiegen — und willst sofort eine Pensionszusage aufsetzen? Verständlich, aber riskant. Das Finanzamt erwartet eine Erprobungszeit.
Was ist die Probezeit-Klausel?
Die Probezeit-Klausel besagt, dass zwischen dem Beginn des Dienstverhältnisses und der Erteilung der Pensionszusage eine angemessene Zeit vergehen muss. Die Finanzverwaltung und der BFH erwarten typischerweise zwei bis drei Jahre.
Warum gibt es diese Regel?
Der Gedanke: Ein gerade erst eingestellter GGF hat sich noch nicht bewährt. Eine sofortige Pensionszusage sieht nach einer Versorgungs-Zusage aus persönlichen Gründen aus — nicht nach einer angemessenen Vergütung für geleistete Dienste.
Wie lang muss die Probezeit sein?
Die Finanzverwaltung nennt keine feste Zahl, aber in der Praxis gelten: Mindestens zwei Jahre als Untergrenze. Drei Jahre als sichere Variante. Bei Branchenerfahrung und langer Zusammenarbeit vor der GGF-Bestellung kann die Frist kürzer sein.
Ausnahmen
Wenn der GGF bereits lange als Arbeitnehmer im Unternehmen tätig war und dann zum GGF aufgestiegen ist, kann die Erprobungszeit entfallen oder verkürzt werden. Entscheidend ist die Gesamtdauer der Beziehung zum Unternehmen.
Was passiert bei Verstoß?
Eine Pensionszusage innerhalb der Probezeit wird als vGA eingestuft. Die Folge: Steuernachzahlung auf GmbH- und GGF-Ebene. Die Zusage ist steuerlich wertlos.
Fazit: Geduld zahlt sich aus
Zwei bis drei Jahre Wartezeit fühlen sich lang an — aber sie sichern die steuerliche Anerkennung deiner GGF-Versorgung für die nächsten 20 bis 30 Jahre. Das ist ein guter Deal.
Steuerliche Sicherheit für deine GGF-Versorgung? Lass dich beraten.
Kostenloses Erstgespräch: bav-check.com/termin
