Der GmbH-Verkauf ist der Moment der Wahrheit für deine Pensionszusage. Wird sie nicht sauber geregelt, kann sie den Deal erschweren, den Preis drücken oder massive Steuern auslösen. Hier zeige ich dir die drei Optionen.
Option 1: Der Käufer übernimmt die Zusage
Die einfachste Lösung — aber die seltenste. Kaum ein Käufer will eine Pensionsverpflichtung in seiner Bilanz. Die Rückstellungen belasten das Eigenkapital, und der Käufer trägt das Langlebigkeitsrisiko. Wenn der Käufer übernimmt, wird die Verpflichtung in der Regel vom Kaufpreis abgezogen.
Option 2: Abfindung der Pensionszusage
Du lässt dir den Barwert der Pensionszusage als Einmalzahlung auszahlen. Die GmbH löst die Rückstellung auf — was den Gewinn erhöht und Steuern auslöst. Für dich wird die Abfindung als Einkommen versteuert, aber die Fünftelregelung kann helfen.
Timing ist entscheidend: Die Abfindung sollte in einem Jahr mit niedrigem sonstigem Einkommen erfolgen, um die Progression zu minimieren.
Option 3: Übertragung auf eigene Holding
Die eleganteste Lösung: Du gründest eine Verwaltungs-GmbH (oder nutzt eine bestehende Holding) und überträgst die Pensionszusage inklusive Rückdeckungsversicherung auf diese Gesellschaft. Die Rente wird später von der Holding gezahlt.
Vorteil: Keine sofortige Besteuerung, du behältst die Kontrolle, die Rente ist gesichert. Nachteil: Gründungs- und Verwaltungskosten für die Holding.
Fazit: Plane den Exit mit der Pension
Wenn du einen GmbH-Verkauf planst, kläre die Pensionszusage frühzeitig. Die richtige Strategie kann Zehntausende Euro Steuern sparen — und den Verkaufsprozess erheblich beschleunigen.
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