Die Pensionszusage ist ein Versprechen deiner GmbH. Aber was passiert, wenn dieses Versprechen auf ein insolventes Unternehmen trifft? Für beherrschende GGF kann das zur existenziellen Frage werden.
Der PSVaG: Schutz für Arbeitnehmer, nicht für GGF
Der Pensionssicherungsverein (PSVaG) sichert Betriebsrenten bei Arbeitgeber-Insolvenz ab. Aber: Beherrschende GGF sind vom PSVaG-Schutz ausgeschlossen. Der Grund: Als beherrschender GGF hast du die Geschäftspolitik maßgeblich beeinflusst — und trägst daher auch das Risiko.
Ohne Absicherung: Totalverlust droht
Ohne Rückdeckungsversicherung und Verpfändung steht hinter der Pensionszusage nur ein Bilanzposten. Im Insolvenzfall wird dieser Posten aufgelöst — deine zugesagte Rente existiert nicht mehr.
Die dreifache Absicherung
Schicht 1: Rückdeckungsversicherung — die GmbH schließt eine Lebensversicherung ab, die die Pension finanziert. Schicht 2: Verpfändung — die Rückdeckung wird an dich als GGF verpfändet. Im Insolvenzfall hast du ein vorrangiges Recht. Schicht 3: Kongruenz — die Versicherungsleistung muss exakt der Pensionszusage entsprechen.
Nur mit allen drei Schichten bist du als beherrschender GGF wirklich geschützt.
Alternative: Unterstützungskasse
Bei der Unterstützungskasse liegt das Kapital außerhalb der GmbH. Im Insolvenzfall kann der Insolvenzverwalter nicht darauf zugreifen. Das macht die Unterstützungskasse zum insolvenzssichersten Durchführungsweg für GGF.
Fazit: Insolvenzschutz ist kein Luxus
Jede GmbH kann insolvent werden. Als beherrschender GGF ohne PSVaG-Schutz musst du deine Absicherung selbst organisieren. Rückdeckung, Verpfändung, Kongruenz — das ist die Dreifach-Formel für sichere Rente.
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