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Pensionszusage und Insolvenz: Wie sicher ist deine Altersvorsorge wirklich?

Pensionszusage bei Insolvenz der GmbH: Wie sicher ist deine GGF-Versorgung? PSVaG, Rückdeckung, Verpfändung — was wirklich schützt.

Die Pensionszusage ist ein Versprechen deiner GmbH. Aber was passiert, wenn dieses Versprechen auf ein insolventes Unternehmen trifft? Für beherrschende GGF kann das zur existenziellen Frage werden.

Der PSVaG: Schutz für Arbeitnehmer, nicht für GGF

Der Pensionssicherungsverein (PSVaG) sichert Betriebsrenten bei Arbeitgeber-Insolvenz ab. Aber: Beherrschende GGF sind vom PSVaG-Schutz ausgeschlossen. Der Grund: Als beherrschender GGF hast du die Geschäftspolitik maßgeblich beeinflusst — und trägst daher auch das Risiko.

Ohne Absicherung: Totalverlust droht

Ohne Rückdeckungsversicherung und Verpfändung steht hinter der Pensionszusage nur ein Bilanzposten. Im Insolvenzfall wird dieser Posten aufgelöst — deine zugesagte Rente existiert nicht mehr.

Die dreifache Absicherung

Schicht 1: Rückdeckungsversicherung — die GmbH schließt eine Lebensversicherung ab, die die Pension finanziert. Schicht 2: Verpfändung — die Rückdeckung wird an dich als GGF verpfändet. Im Insolvenzfall hast du ein vorrangiges Recht. Schicht 3: Kongruenz — die Versicherungsleistung muss exakt der Pensionszusage entsprechen.

Nur mit allen drei Schichten bist du als beherrschender GGF wirklich geschützt.

Alternative: Unterstützungskasse

Bei der Unterstützungskasse liegt das Kapital außerhalb der GmbH. Im Insolvenzfall kann der Insolvenzverwalter nicht darauf zugreifen. Das macht die Unterstützungskasse zum insolvenzssichersten Durchführungsweg für GGF.

Fazit: Insolvenzschutz ist kein Luxus

Jede GmbH kann insolvent werden. Als beherrschender GGF ohne PSVaG-Schutz musst du deine Absicherung selbst organisieren. Rückdeckung, Verpfändung, Kongruenz — das ist die Dreifach-Formel für sichere Rente.

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