Die Pensionszusage ist der Königsweg der betrieblichen Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer. Kein anderer Durchführungsweg bietet dir so viel Gestaltungsspielraum, so hohe mögliche Beiträge und einen so unmittelbaren Steuereffekt. Aber: Sie ist auch der anspruchsvollste Weg.
Das Prinzip: Deine GmbH verspricht dir eine Rente
Bei der Pensionszusage (auch Direktzusage genannt) gibt deine GmbH dir ein verbindliches Rentenversprechen. Dafür bildet sie Pensionsrückstellungen in der Bilanz nach § 6a EStG. Diese Rückstellungen mindern den steuerpflichtigen Gewinn sofort — nicht erst bei Auszahlung.
Das ist der entscheidende Unterschied: Bei der Direktversicherung oder Unterstützungskasse muss die GmbH tatsächlich Geld abfließen lassen, um Betriebsausgaben geltend zu machen. Bei der Pensionszusage reicht das bloße Versprechen — die Steuerersparnis kommt sofort.
Gestaltungsmöglichkeiten
Rententyp: Altersrente, Invaliditätsrente, Hinterbliebenenrente — oder eine Kombination aus allen dreien.
Rentenhöhe: Flexibel gestaltbar, begrenzt nur durch die 75-Prozent-Grenze und den Fremdvergleich.
Rentenalter: Du bestimmst, ab wann die Rente fließt — typisch sind 63, 65 oder 67.
Dynamisierung: Du kannst eine jährliche Rentenanpassung einbauen (zum Beispiel 1 bis 2 Prozent), um die Inflation auszugleichen.
Kapitalwahlrecht: Statt einer lebenslangen Rente kannst du dir auch eine einmalige Kapitalauszahlung wählen — wenn die Zusage das vorsieht.
Der Bilanzeffekt: Sofortige Steuerersparnis
Die Pensionsrückstellungen mindern den Gewinn deiner GmbH. Bei einem Zugangsalter von 42 und einer Zielrente von 3.000 Euro monatlich beträgt die jährliche Rückstellungserhöhung circa 30.000 bis 40.000 Euro. Das spart deiner GmbH circa 10.000 bis 12.000 Euro Steuern — jedes Jahr.
Über 25 Jahre summiert sich die Steuerersparnis auf 250.000 bis 300.000 Euro. Das ist der größte Steuerhebel, den du als GGF hast.
Die Risiken im Griff behalten
Insolvenzrisiko: Eine Pensionszusage ist nur ein Versprechen. Ohne Rückdeckungsversicherung steht kein Kapital dahinter. Lösung: Kongruente Rückdeckung plus Verpfändung an den GGF.
Bilanzbelastung: Steigende Rückstellungen können das Eigenkapital drücken. Lösung: Rückdeckungsversicherung als Aktivposten gleicht die Passivseite aus.
Finanzamt: Fehler bei Erdienbarkeit, Probezeit oder 75-Prozent-Grenze führen zur vGA. Lösung: Professionelle Beratung und regelmäßige Gutachten.
Pensionszusage und GmbH-Verkauf
Die Pensionszusage kann beim Verkauf der GmbH zum Problem werden. Der Käufer möchte die Rückstellungen nicht übernehmen, weil sie seine Bilanz belasten. Mögliche Lösungen: Abfindung der Zusage vor dem Verkauf (steuerliche Konsequenzen beachten). Übertragung auf eine persönliche Holding. Ausgliederung in eine Rent-GmbH.
Unser Tipp: Wenn du planst, deine GmbH in den nächsten 5 bis 10 Jahren zu verkaufen, berücksichtige die Pensionszusage von Anfang an in der Exit-Strategie.
Wann die Pensionszusage nicht passt
Nicht ideal, wenn: Der Gewinn deiner GmbH stark schwankt. Du kurzfristig maximale Liquidität brauchst (weil die Rückstellungen nur buchhalterisch existieren, aber die Rückdeckung echtes Geld kostet). Du die GmbH in wenigen Jahren verkaufen willst.
In diesen Fällen kann die Unterstützungskasse die bessere Wahl sein — oder eine Kombination aus beiden.
Fazit: Die Pensionszusage ist der Profi-Weg
Für GGF mit stabilen Gewinnen und langfristiger Planung ist die Pensionszusage unerreicht. Kein anderer Durchführungsweg bietet so viel Steuerersparnis, so viel Flexibilität und so hohe mögliche Beiträge.
Welcher Durchführungsweg passt zu dir? Finde es heraus.
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