Warum persönliche Haftung für dich als GGF relevant ist
Du triffst eine Versorgungszusage – aber das macht die Gesellschaft, nicht du persönlich, oder? Nicht unbedingt. Es gibt Situationen, in denen du persönlich haften kannst – für Verfehlungen bei der Ausgestaltung oder Verwaltung. Das ist ein unterschätztes Risiko. Viele GGF kennen diese Haftungsfallen nicht. Sie machen einen Fehler, und Jahre später kommt eine teure Forderung. Lass mich die wichtigsten Fallen zeigen und wie du dich schützt.
Haftungsfalle 1: Unzulässige oder fragwürdige Zusagen
Du formulierst eine Versorgungszusage, aber sie erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen. Zum Beispiel: Keine schriftliche Fixierung, keine notarielle Beglaubigung, Widerspruch mit dem Arbeitsvertrag. Später stellt das Finanzamt fest: Diese Zusage ist nicht bindend. Die Gesellschaft kann sich davon befreien. Aber was ist mit bereits gezahlten Renten? Der Mitarbeiter oder Rentner kann gegen die Gesellschaft (und im worst case gegen dich als Geschäftsführer) vorgehen. Schutz: Lass die Zusage von einem Anwalt überprüfen, bevor du sie unterzeichnest. Das kostet 500–1.000 Euro, spart aber Tausende später.
Haftungsfalle 2: Verletzung von Mitbestimmungsrechten
In manchen Fällen müssen Betriebsrat oder Arbeitnehmergremien bei bAV-Entscheidungen eingebunden werden. Das Gesetz variiert je nach Unternehmensgröße und Struktur. Wenn du eine Versorgung einführst, ohne den Betriebsrat zu beteiligen (wo nötig), kann der Betriebsrat dich später angreifen. Das ist selten, aber es passiert. Schutz: Kläre mit einem Arbeitsrechtler: Gibt es Mitbestimmungsrechte in deinem Fall? Wenn ja, hole formell Zustimmung. Dokumentiere dies schriftlich.
Haftungsfalle 3: Unrichtige Rückstellungsbildung
Du bildet eine Pensionsrückstellung mit dem falschen Betrag. Zum Beispiel: Viel zu niedrig (um deine Gewinne höher zu rechnen) oder viel zu hoch (um Steuern zu sparen). Das Finanzamt prüft und stellt fest: Die Rückstellung ist nicht korrekt bewertet. Es kommt zu Steuernachzahlungen und Strafzinsen. Der Finanzbeamte könnte auch vor Gericht argumentieren, dass eine willentliche Fehlbewertung vorliegt – was zu einer Straftat führen könnte. Schutz: Nutze einen qualifizierten Steuerberater zur Rückstellungsbewertung. Lass ggf. einen Versorgungsmathematiker überprüfen. Dokumentiere deine Annahmen und Rechnungslogik.
Haftungsfalle 4: Unerlaubte Verschuldung der Versorgungsansprüche
In manchen Fällen versuchst du, die Versorgungsansprüche als Sicherheit zu nutzen – etwa um einen Kredit zu bekommen oder einen Geschäftspartner zu besicherern. Aber Versorgungsansprüche sind nicht einfach versicherbar. Sie unterliegen Schutzvorschriften. Wenn du dagegen verstößt, verlieren die Ansprüche ihre rechtlichen Schutzmerkmale. Das Finanzamt könnte die Versorgung nicht mehr anerkennen. Schutz: Treat Versorgungsansprüche wie heilige Güter – sie werden nur verwendet zur Erfüllung der Versorgungszusage, nichts sonst.
Haftungsfalle 5: Mangelnde oder verspätete Rentenzahlungen
Die kritischste Haftungsfalle: Du zahlst die Rente nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht. Das kann passieren bei Liquiditätsprobleme des Unternehmens. Der Rentner oder seine Erben können dich verklagen – persönlich als Geschäftsführer. Sie werden argumentieren: ‚Du hast die Versorgung zugesagt, also du haftest dafür.' Manche Gerichte haben hier entschieden, dass der Geschäftsführer persönlich haftbar ist, wenn die Gesellschaft nicht zahlt. Schutz: Stelle sicher, dass die Versorgung ausreichend finanziert ist. Nutze externe Finanzierungen (Direktversicherung, Pensionsfonds) statt Direktzusage. So wird das Risiko externalisiert.
Schutzmaßnahme 1: Versicherungen
Eine Managerhaftpflichtversicherung (oft D&O-Versicherung genannt) schützt dich vor persönlichen Ansprüchen. Diese Versicherung kostet etwa 2.000–5.000 Euro pro Jahr für kleine bis mittlere GmbH. Sie deckt oft ab: Schäden durch fehlerhafte Geschäftsführungsentscheidungen. Aber Achtung: bAV-Fehler sind oft NICHT abgedeckt oder unterliegen hohen Selbstbehalten. Frage deinen Versicherer konkret: ‚Sind bAV-Fehler versichert?'
Schutzmaßnahme 2: Externe Expertise
Hol dir einen bAV-Berater und einen Steuerberater. Dokumentiere dies schriftlich. Wenn später etwas schiefgeht und du nachweisen kannst ‚Ich habe fachliche Hilfe geholt', wird ein Gericht eher urteilte: ‚Der GGF hat sorgfältig gehandelt.' Das ist ein psychologischer Schutz, aber auch rechtlich relevant.
Schutzmaßnahme 3: Strukturelle Absicherung
Nutze externe Finanzierungen statt Direktzusage. Das externalisiert das Risiko. Nutze flexible Versorgungsformeln statt starrer Zusagen – das reduziert Finanzierungsdruck. Dokumentiere alles schriftlich. Nutze notarielle Beglaubigung für wichtige Dokumente.
Schutzmaßnahme 4: Regelmäßiges Monitoring
Jährliche Gespräche mit Steuerberater und bAV-Berater. Das zeigt Sorgfalt. Halte ein Protokoll dieser Gespräche. Falls später etwas schiefgeht: Du kannst zeigen ‚Ich habe mich aktiv mit dieser Thematik auseinander gesetzt.'
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