In unserer täglichen Beratung hören wir immer wieder die gleichen Fragen. Hier findest du die 15 häufigsten Fragen zur GGF-Versorgung — praxisnah und ohne Fachchinesisch beantwortet.
1. Was ist der Unterschied zwischen GGF-Versorgung und normaler bAV?
Die GGF-Versorgung ist eine spezielle Form der betrieblichen Altersvorsorge, die auf die besonderen steuer- und gesellschaftsrechtlichen Anforderungen von Gesellschafter-Geschäftsführern zugeschnitten ist. Während normale Arbeitnehmer einfach Gehalt umwandeln können, muss der GGF zusätzliche Regeln einhalten: Fremdvergleich, Erdienbarkeit, Probezeit, Gesellschafterbeschluss.
2. Kann ich als GGF Gehalt in die bAV umwandeln?
Das kommt auf deinen Status an. Als nicht-beherrschender GGF kannst du ganz normal Entgelt umwandeln. Als beherrschender GGF ist die Entgeltumwandlung steuerlich heikel — sie kann als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) eingestuft werden. Empfehlung: Arbeitgeberfinanzierte Zusage statt Gehaltsumwandlung.
3. Wie viel kann ich als GGF in die bAV einzahlen?
Bei der Direktversicherung maximal 338 Euro monatlich steuerfrei (2026). Bei der Unterstützungskasse und der Pensionszusage gibt es keine feste Obergrenze — aber die Gesamtversorgung darf 75 Prozent des letzten Gehalts nicht übersteigen.
4. Was ist die 75-Prozent-Grenze?
Die 75-Prozent-Grenze besagt, dass die Gesamtversorgung eines GGF (bAV plus gesetzliche Rente plus sonstige Zusagen) maximal 75 Prozent des letzten Aktivgehalts betragen darf. Wird diese Grenze überschritten, liegt eine steuerlich schädliche Überversorgung vor.
5. Was bedeutet Erdienbarkeit?
Erdienbarkeit bedeutet, dass du die Pensionszusage noch durch aktive Dienstzeit verdienen musst. Die Faustregel: Mindestens 10 Jahre aktive Dienstzeit zwischen Zusage und Rentenalter. Wer mit 67 in Rente geht, sollte die Zusage spätestens mit 57 erhalten haben.
6. Brauche ich einen Gesellschafterbeschluss?
Ja, zwingend. Jede Versorgungszusage an einen GGF muss durch einen wirksamen Gesellschafterbeschluss legitimiert sein. Der Beschluss muss vor oder gleichzeitig mit der Zusage gefasst werden — ein nachträglicher Beschluss wird vom Finanzamt nicht akzeptiert.
7. Was passiert, wenn ich die GmbH verkaufe?
Die Pensionszusage muss geregelt werden. Optionen: Der Käufer übernimmt die Zusage (selten, weil er das Risiko nicht will). Du lässt die Zusage abfinden — dann wird der Barwert ausgezahlt und versteuert. Oder du überträgst die Zusage auf eine neue GmbH (zum Beispiel deine eigene Holding).
8. Ist meine Rente bei Insolvenz der GmbH sicher?
Für beherrschende GGF: Nur, wenn die Pensionszusage durch eine Rückdeckungsversicherung gesichert ist, die an dich verpfändet wurde. Der PSVaG (Pensionssicherungsverein) schützt beherrschende GGF nicht.
9. Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)?
Eine vGA liegt vor, wenn die GmbH ihrem GGF Vorteile gewährt, die ein fremder Dritter in vergleichbarer Position nicht erhalten hätte. Bei der bAV kann eine zu hohe Zusage, ein fehlender Gesellschafterbeschluss oder eine unzulässige Gehaltsumwandlung eine vGA auslösen. Folge: Die Zusage wird besteuert — auf GmbH-Ebene und auf persönlicher Ebene.
10. Welcher Durchführungsweg ist der beste?
Es gibt keinen universell besten Weg. Die Pensionszusage bietet maximale Steuerersparnis und Flexibilität, hat aber das Insolvenzrisiko. Die Unterstützungskasse bietet besseren Insolvenzschutz. Die Direktversicherung ist einfach, aber stark limitiert. In der Praxis ist eine Kombination fast immer optimal.
11. Kann ich die Pensionszusage kündigen?
Eine Kündigung im klassischen Sinne gibt es nicht. Du kannst die Zusage aber beitragsfrei stellen oder abfinden lassen. Beides hat steuerliche Konsequenzen: Die Abfindung wird als Einkommen versteuert, und die Pensionsrückstellungen müssen aufgelöst werden — was den Gewinn der GmbH erhöht.
12. Was ist der Unterschied zwischen Leistungszusage und Beitragszusage?
Bei der Leistungszusage verspricht die GmbH eine konkrete Rentenleistung (zum Beispiel 3.000 Euro monatlich). Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) verspricht sie nur, bestimmte Beiträge einzuzahlen — die Rentenhöhe hängt von der Kapitalentwicklung ab. Für GGF ist die Leistungszusage in der Regel vorteilhafter.
13. Wie wird die Betriebsrente im Alter besteuert?
Die Betriebsrente ist voll steuerpflichtig als sonstige Einkünfte (§ 22 EStG). Allerdings ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter in der Regel deutlich niedriger als während der aktiven Zeit. Das nennt man nachgelagerte Besteuerung — und genau darin liegt der Steuervorteil.
14. Ab welchem Alter lohnt sich eine GGF-Versorgung noch?
Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. Aber auch mit 50 oder 55 kann sich eine GGF-Versorgung noch lohnen — vor allem, wenn du hohe Gewinne erzielst und die Steuerersparnis sofort nutzen willst. Die Erdienbarkeit begrenzt allerdings die Pensionszusage ab dem 57. Lebensjahr.
15. Was kostet eine professionelle GGF-Beratung?
Die Kosten variieren je nach Berater und Umfang. Ein umfassender Versorgungs-Check inklusive Analyse, Berechnung und Empfehlung liegt typischerweise zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Das klingt viel — ist aber ein Bruchteil dessen, was ein einziger Fehler kosten kann. Und: Ein Erstgespräch ist bei uns kostenlos.
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