Du hast jahrelang in deine GGF-Versorgung eingezahlt — und jetzt scheidest du aus der GmbH aus. Ob freiwillig (Verkauf, Ruhestand, Neuausrichtung) oder unfreiwillig (Abberufung, Streit unter Gesellschaftern): Die zentrale Frage lautet: Was passiert mit deiner Pensionszusage?
Option 1: Die Zusage bleibt bestehen (Fortführung)
Wenn du aus dem operativen Geschäft ausscheidest, aber weiterhin Gesellschafter bleibst, kann die Pensionszusage grundsätzlich fortgeführt werden. Neue Anwartschaften werden allerdings nicht mehr aufgebaut — die Zusage wird auf den aktuellen Stand eingefroren (beitragsfrei gestellt).
Das ist die einfachste Lösung, hat aber einen Nachteil: Die eingefrorene Zusage wächst nicht mehr. Inflation kann den realen Wert deiner Rente über 15 oder 20 Jahre erheblich schmälern.
Option 2: Die Zusage wird abgefunden
Bei einer Abfindung erhältst du den Barwert der Pensionszusage als Einmalzahlung. Die GmbH löst ihre Pensionsrückstellungen auf — was ihren Gewinn erhöht und Steuern auslöst.
Für dich wird die Abfindung als Einkommen versteuert. Allerdings gibt es einen wichtigen Steuervorteil: Die sogenannte Fünftelregelung kann die Steuerlast deutlich reduzieren. Statt den gesamten Betrag mit deinem Spitzensteuersatz zu versteuern, wird er rechnerisch auf fünf Jahre verteilt.
Wichtig: Die Fünftelregelung greift nur, wenn es sich um eine Zusammenballung von Einkünften handelt — also wenn die Abfindung in einem Kalenderjahr gezahlt wird und dein sonstiges Einkommen in diesem Jahr deutlich niedriger ist.
Option 3: Übertragung auf einen neuen Träger
Du kannst die Pensionszusage auf eine andere GmbH übertragen — zum Beispiel auf deine persönliche Holding oder auf die GmbH deines Käufers. Die steuerliche Neutralität ist aber nur gewährleistet, wenn die Übertragung korrekt gestaltet wird.
In der Praxis ist die Übertragung auf eine eigene Holding die eleganteste Lösung: Du gründest eine Verwaltungs-GmbH, überträgst die Pensionszusage inklusive Rückdeckungsversicherung, und lässt die neue GmbH die Rente auszahlen. So behältst du die volle Kontrolle.
Option 4: Vorzeitiger Rentenbeginn
Wenn du das in der Zusage vereinbarte Mindestalter erreicht hast (oder wenn die Zusage einen vorzeitigen Rentenbeginn erlaubt), kannst du die Rente direkt in Anspruch nehmen — auch wenn du aus der GmbH ausscheidest.
Die Rente wird dann aus der Rückdeckungsversicherung oder den Firmenmitteln der GmbH gezahlt. Steuerlich wird sie als Einkommen versteuert, aber zu deinem (in der Regel niedrigeren) Steuersatz im Ruhestand.
Was du beim Ausscheiden unbedingt beachten musst
Gesellschafterbeschluss: Jede Veränderung der Pensionszusage (Abfindung, Übertragung, Anpassung) braucht einen neuen Gesellschafterbeschluss.
Steuerliche Beratung: Die steuerlichen Konsequenzen einer Abfindung oder Übertragung sind komplex. Hol dir einen Steuerberater und einen bAV-Spezialisten an den Tisch — am besten bevor du die Entscheidung triffst.
Rückdeckungsversicherung: Kläre, was mit der Rückdeckungsversicherung passiert. Wird sie an die neue GmbH übertragen? Wird sie an dich ausgezahlt? Oder wird sie beitragsfrei gestellt?
Timing: Plane das Ausscheiden strategisch. In welchem Kalenderjahr ist die Abfindung steuerlich am günstigsten? Gibt es andere Einkünfte, die die Fünftelregelung verhindern?
Fazit: Beim Ausscheiden nicht improvisieren
Das Ausscheiden aus der GmbH ist ein kritischer Moment für deine GGF-Versorgung. Die richtige Strategie kann dir Zehntausende Euro Steuern sparen — die falsche kann genauso viel kosten. Plane frühzeitig und mit professioneller Begleitung.
Deine GGF-Versorgung verdient einen Experten-Check.
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