Die Frage, ob du als Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig bist oder nicht, hat weitreichende Konsequenzen für deine Altersvorsorge. Sie entscheidet darüber, ob du eine gesetzliche Rente bekommst, wie hoch deine Versorgungslücke ist und welche bAV-Strategien für dich in Frage kommen.
Die Grundregel: Wer beherrscht, ist befreit
Ein beherrschender GGF (mehr als 50 Prozent der Stimmrechte) gilt sozialversicherungsrechtlich in der Regel als Selbstständiger. Das bedeutet: keine Rentenversicherungspflicht, keine Arbeitslosenversicherung, keine Pflegeversicherungspflicht über das Arbeitsverhältnis.
Ein nicht-beherrschender GGF (50 Prozent oder weniger) kann hingegen sozialversicherungspflichtig sein — muss es aber nicht. Entscheidend ist, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Die Kriterien: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die betriebliche Organisation, Arbeitszeitregelung.
Das Statusfeststellungsverfahren
Wenn unklar ist, ob du sozialversicherungspflichtig bist, solltest du ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen. Dieses Verfahren klärt verbindlich deinen Status.
Achtung: Seit der Reform des Statusfeststellungsverfahrens prüft die DRV besonders genau. Es gibt Fälle, in denen GGF, die sich seit Jahren als sozialversicherungsfrei betrachteten, nachträglich als sozialversicherungspflichtig eingestuft wurden — mit Nachzahlungen von mehreren Zehntausend Euro.
Gleichgerichtete Interessen: Die Falle für Gesellschafter mit 50 Prozent
Zwei Gesellschafter halten je 50 Prozent. Keiner hat eine Mehrheit. Sind sie beherrschend? Die Antwort: Wenn sie gleichgerichtete Interessen verfolgen (zum Beispiel als Ehepaar oder Geschwister), können beide als beherrschend eingestuft werden.
Das Finanzamt und die DRV können hier unterschiedlich urteilen. Steuerrechtlich können beide als beherrschend gelten (für die vGA-Prüfung), sozialversicherungsrechtlich aber als nicht-beherrschend. Oder umgekehrt. Das ist ein Albtraum für die Planung.
Auswirkungen auf die bAV
Bei Sozialversicherungsfreiheit
Null gesetzliche Rente. Deine Versorgungslücke ist maximal groß. Du musst alles über die bAV und private Vorsorge abdecken.
Kein Arbeitgeberzuschuss nach BRSG nötig. Die 15-Prozent-Pflicht gilt nur für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer.
Entgeltumwandlung ist kritisch. Als beherrschender GGF wird eine Gehaltsumwandlung in bAV streng geprüft und häufig als vGA eingestuft.
Bei Sozialversicherungspflicht
Gesetzliche Rente als Basis. Je nach Gehalt und Dauer circa 1.500 bis 2.200 Euro monatlich (Brutto).
Arbeitgeberzuschuss Pflicht. Deine GmbH muss mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zahlen.
Entgeltumwandlung problemlos möglich. Du kannst ganz normal Gehalt in bAV umwandeln — inklusive Steuer- und Sozialversicherungsersparnis.
Praxistipp: Den Status sauber dokumentieren
Egal, ob du befreit bist oder nicht: Dokumentiere deinen Status sorgfältig. Bewahre den Gesellschaftsvertrag, den Anstellungsvertrag, und — falls vorhanden — den Bescheid der DRV auf. Bei einer Betriebsprüfung werden diese Dokumente als erstes angefragt.
Wenn du noch kein Statusfeststellungsverfahren durchlaufen hast, empfehle ich dir, das zeitnah nachzuholen. Die Rechtssicherheit, die du dadurch gewinnst, ist Gold wert.
Fazit: Sozialversicherungsstatus ist die Basis deiner Planung
Ob du in die gesetzliche Rente einzahlst oder nicht, verändert deine gesamte Versorgungsstrategie fundamental. Kläre deinen Status, bevor du bAV-Entscheidungen triffst — sonst baust du auf unsicherem Fundament.
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