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Gehaltsumwandlung beim GGF: Steuerlich anerkannt oder vGA?

Entgeltumwandlung für beherrschende GGF: Wann sie steuerlich anerkannt wird, wann sie als vGA gilt und welche Alternativen es gibt.

Die Entgeltumwandlung ist für normale Arbeitnehmer der Standardweg in die bAV. Für beherrschende GGF kann sie aber zur Steuerfalle werden. Hier erfährst du, wann die Gehaltsumwandlung funktioniert — und wann nicht.

Das Problem: Der Fremdvergleich

Ein fremder Geschäftsführer würde eine Gehaltserhöhung fordern — nicht auf Gehalt verzichten. Wenn du als beherrschender GGF Gehalt in die bAV umwandelst, fragt das Finanzamt: Hätte ein Dritter das auch getan? Oft lautet die Antwort: Nein.

Wann wird die Umwandlung als vGA eingestuft?

Hohes Gehalt wird herabgesetzt, um es in die bAV umzuleiten — das sieht nach Steuergestaltung aus. Der GGF hatte vorher kein Interesse an bAV, plötzlich schon — anlassbezogene Umwandlung ist verdächtig. Die Umwandlung führt zu einem Gehalt unter Marktniveau — dann fehlt der Fremdvergleich.

Wann wird sie anerkannt?

Bei nicht-beherrschenden GGF: Fast immer. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Bei beherrschenden GGF: Wenn die Umwandlung von Anfang an Teil des Gesamtpakets war (im Anstellungsvertrag verankert) und das verbleibende Gehalt dem Fremdvergleich standhält.

Die bessere Alternative: Arbeitgeberfinanzierung

Statt Gehalt umzuwandeln, sollte die GmbH die bAV zusätzlich zum Gehalt finanzieren. Die Beiträge sind Betriebsausgaben — kein vGA-Risiko, klarer Fremdvergleich, saubere Dokumentation.

Fazit: Beherrschende GGF sollten Umwandlung vermeiden

Für beherrschende GGF ist die Arbeitgeberfinanzierung fast immer der sicherere Weg. Die Entgeltumwandlung birgt unnötige Risiken, die durch eine andere Gestaltung leicht vermeidbar sind.

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