GGF-Grundlagen
GGF-Grundlagen3 Min. Lesezeit

Geschäftsführer ohne Beteiligung: So holst du das Maximum aus der bAV

Als Geschäftsführer ohne GmbH-Beteiligung: So holst du das Maximum aus der betrieblichen Altersvorsorge — Steuertipps, Durchführungswege, Fallstricke.

Nicht jeder Geschäftsführer ist auch Gesellschafter. Wenn du als Fremdgeschäftsführer eine GmbH leitest — also ohne eigene Anteile —, gelten für dich andere Regeln als für einen GGF. Und diese Regeln sind in vielen Punkten vorteilhafter.

Was unterscheidet den Fremdgeschäftsführer vom GGF?

Der entscheidende Unterschied: Du bist arbeitsrechtlich ein normaler Arbeitnehmer (wenn auch ein leitender). Du hast keine Gesellschafteranteile und keine Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung.

Das bedeutet: Die strengen Regeln des Fremdvergleichs, die für GGF gelten, treffen dich nicht in der gleichen Schärfe. Allerdings prüft das Finanzamt auch bei dir, ob die Versorgung angemessen ist — schließlich bist du Geschäftsführer und hast Einfluss auf die Geschäftspolitik.

Sozialversicherung: Du bist drin

Als Fremdgeschäftsführer bist du in aller Regel sozialversicherungspflichtig. Das heißt: Gesetzliche Rente, Krankenversicherung, Pflegeversicherung — alles mit drin. Das gibt dir eine Grundabsicherung, die beherrschende GGF nicht haben.

Die bAV ist für dich daher eine Ergänzung, nicht die alleinige Absicherung. Trotzdem ist der Hebel groß: Bei einem Geschäftsführer-Gehalt von 150.000 Euro liegt die gesetzliche Rente bei circa 2.000 Euro — dein Lebensstandard erfordert aber 5.000 Euro und mehr.

Deine bAV-Möglichkeiten als Fremdgeschäftsführer

Dir stehen alle Durchführungswege offen — und zwar ohne die Einschränkungen eines beherrschenden GGF:

Entgeltumwandlung: Voller Anspruch nach § 1a BetrAVG. Du kannst bis zu 338 Euro monatlich steuerfrei umwandeln (2026). Dein Arbeitgeber muss 15 Prozent Zuschuss zahlen, wenn er Sozialversicherungsbeiträge spart.

Arbeitgeberfinanzierte bAV: Die GmbH kann dir eine zusätzliche Versorgung finanzieren — über Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionszusage. Die Beiträge sind Betriebsausgaben.

Kombination: In der Praxis empfehlen wir eine Kombination aus maximaler Entgeltumwandlung (338 Euro) plus arbeitgeberfinanzierter Unterstützungskasse. So baust du eine Zusatzrente von 2.000 bis 3.000 Euro auf.

Verhandlungsstrategie: bAV als Gehaltsbestandteil

Als Geschäftsführer verhandelst du dein Gesamtpaket. Die bAV ist ein mächtiges Element in dieser Verhandlung, weil sie für beide Seiten vorteilhaft ist:

Für dich: Steuerersparnis durch nachgelagerte Besteuerung plus Zinseszinseffekt auf das Bruttokapital.

Für die GmbH: Die bAV-Beiträge sind Betriebsausgaben — und bei arbeitgeberfinanzierter bAV spart die GmbH die Lohnnebenkosten (circa 20 Prozent), die auf eine Gehaltserhöhung fällig wären.

Rechenbeispiel: Statt 500 Euro brutto Gehaltserhöhung (die dich netto nur 250 Euro mehr bringt) fordere 500 Euro bAV-Beitrag. Die GmbH spart 100 Euro Lohnnebenkosten, und du baust steuerfrei Vermögen auf.

PSVaG-Schutz: Dein Vorteil

Als Fremdgeschäftsführer bist du durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) geschützt — anders als beherrschende GGF. Wenn die GmbH insolvent wird, springt der PSVaG ein und zahlt deine Betriebsrente (bis zur Beitragsbemessungsgrenze).

Das gibt dir eine zusätzliche Sicherheitsebene, die beherrschende GGF nicht haben. Trotzdem empfehlen wir auch Fremdgeschäftsführern, auf eine vernünftige Rückdeckung zu achten.

Fazit: Als Fremdgeschäftsführer hast du die besten Karten

Kein Fremdvergleichsproblem, kein vGA-Risiko, voller Entgeltumwandlungsanspruch, PSVaG-Schutz — als Fremdgeschäftsführer hast du bei der bAV die wenigsten Hürden und die meisten Möglichkeiten. Nutze sie.

Deine GGF-Versorgung verdient einen Experten-Check.

Buche jetzt dein kostenloses Erstgespräch: bav-check.com/termin

Ihre bAV-Struktur prüfen lassen

Fehler in der bAV-Struktur kosten Geschäftsführer über die Laufzeit häufig einen hohen sechsstelligen Betrag. Lassen Sie Ihre Struktur kostenfrei und unverbindlich prüfen.

Kostenloser bAV-Check