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Entgeltumwandlung vs. arbeitgeberfinanzierte bAV: Was lohnt sich mehr?

Entgeltumwandlung oder arbeitgeberfinanzierte bAV? Vergleich für GGF und Arbeitnehmer: Steuer, Netto, Sozialversicherung, Rendite.

Soll die bAV aus deinem Gehalt finanziert werden (Entgeltumwandlung) oder soll deine GmbH sie zusätzlich bezahlen (arbeitgeberfinanziert)? Die Antwort ist weniger offensichtlich, als du denkst — und sie hängt stark von deinem Status als GGF ab.

Entgeltumwandlung: Du zahlst aus deinem Brutto

Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttogehalts. Dieser Betrag fließt stattdessen in die bAV. Vorteil: Du sparst Steuern und (als sozialversicherungspflichtiger GGF) Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag.

Beispiel: 338 Euro Entgeltumwandlung kosten dich netto nur circa 155 Euro — weil du Steuern und ggf. Sozialabgaben sparst. Die GmbH spart ebenfalls Sozialabgaben.

Arbeitgeberfinanzierte bAV: Die GmbH zahlt zusätzlich

Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV zahlt die GmbH Beiträge zusätzlich zu deinem Gehalt. Dein Bruttogehalt bleibt unverändert — die bAV ist ein Extra.

Vorteil: Für dich kostet es nichts. Die GmbH kann die Beiträge als Betriebsausgabe absetzen.

Nachteil: Die GmbH hat höhere Kosten. Allerdings: Im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung ist die arbeitgeberfinanzierte bAV oft günstiger, weil keine Lohnnebenkosten anfallen.

Der Sonderfall: Beherrschender GGF

Für beherrschende GGF ist die Entgeltumwandlung steuerlich riskant. Das Finanzamt kann sie als verdeckte Gewinnausschüttung einstufen — weil ein fremder Dritter in vergleichbarer Position möglicherweise keine Entgeltumwandlung akzeptiert hätte (er hätte stattdessen eine Gehaltserhöhung gefordert).

Empfehlung für beherrschende GGF: Arbeitgeberfinanzierte bAV bevorzugen. Die GmbH zahlt die Beiträge als Betriebsausgabe — kein vGA-Risiko, klarer Fremdvergleich.

Empfehlung für nicht-beherrschende GGF: Entgeltumwandlung plus arbeitgeberfinanzierte bAV. Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung und den 15-Prozent-Zuschuss.

Kostenvergleich: Gehaltserhöhung vs. bAV

Eine Gehaltserhöhung von 500 Euro brutto kostet die GmbH circa 600 Euro (mit Lohnnebenkosten). Beim GGF kommen netto circa 250 Euro an.

Eine arbeitgeberfinanzierte bAV von 500 Euro kostet die GmbH exakt 500 Euro (keine Lohnnebenkosten). Der GGF bekommt den vollen Betrag als Altersvorsorge. Die GmbH spart 100 Euro, der GGF bekommt doppelt so viel Wert. Win-win.

Fazit: Arbeitgeberfinanziert ist fast immer besser

Für beherrschende GGF ist die arbeitgeberfinanzierte bAV der sichere Weg — kein vGA-Risiko, voller Steuerabzug. Für nicht-beherrschende GGF lohnt sich die Kombination aus Entgeltumwandlung und arbeitgeberfinanzierter bAV.

In beiden Fällen gilt: bAV ist effizienter als eine Gehaltserhöhung. Weil weniger Geld in Steuern und Sozialabgaben versickert und mehr bei dir ankommt.

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