Das BRSG 2018: Die angebliche Reform
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2018 wurde als große Reform gepriesen. Der Staat wollte die bAV stärken, Arbeitnehmer besser schützen und Arbeitgeber entlasten. Auf dem Papier klingt das gut. In der Realität? Gemischt.
Das BRSG hat echte Verbesserungen gebracht, aber auch neue Probleme geschaffen. Das ist typisch für deutsche Rentenpolitik: Viel Komplexität, kleine Verbesserungen.
Die Hauptänderungen des BRSG
1. Arbeitgeberzuschuss: Chefs müssen jetzt Zuschüsse zahlen (mindestens 15 Prozent) — war vorher nicht verpflichtend. 2. Portabilität: Du darfst deine bAV mitnehmen, wenn du den Job wechselst — war vorher schwierig. 3. Entlastung für Arbeitgeber: Der Staat zahlt einen Zuschuss zu Rentenkassen — um Chefs zu motivieren. 4. Neue Produktform Pensionsfonds: Modernere Kapitalanlage soll bessere Renditen bringen.
Der Zuschuss: Ein großer Schritt, aber minimal?
Das BRSG zwingt deinen Chef, einen Zuschuss zu zahlen — 15 Prozent mindestens. Das ist eine Verbesserung gegenüber vorher (da war es optional). Aber: 15 Prozent ist minimal. Wenn du 200 Euro sparst, bekommst du nur 3,50 Euro Zuschuss. Das ist nicht gerade großzügig.
Viele Chefs halten sich einfach an die 1,75-Prozent-Regel und zahlen nicht mehr. Das ist legal, aber nicht großzügig. Die Reform hatte die Chance, 3-4 Prozent verpflichtend zu machen, aber hat das nicht getan.
Die Portabilität: Besser, aber nicht perfekt
Das BRSG sagt: Du darfst deine bAV zur neuen Betriebsrentenkasse mitnehmen. Das ist ein Fortschritt. Praktisch? Es klappt nicht immer. Viele Arbeitgeber haben keine 'Auffangversicherung', die alte Gutschriften aufnimmt. Dann bleibt deine alte bAV beim alten Arbeitgeber liegen.
Das ist besser als vorher (da war Mitnahme fast unmöglich), aber nicht wirklich portabel wie in der privaten Altersvorsorge.
Fallstrick: Die neuen Verwaltungskosten
Das BRSG hat neue Anforderungen geschaffen: Transparenzregelungen, Informationspflichten, Reporting an die Rentenkasse. Das kostet den Arbeitgeber und wird meist auf die Arbeitnehmer umgewälzt — durch höhere Verwaltungsgebühren. Das ist eine versteckte Kostenerhöhung.
Der Pensionsfonds: Das moderne Konzept, das slow rollout hat
Das BRSG hat Pensionsfonds als neue Form erlaubt — mit besseren Renditeaussichten. Das ist theoretisch gut: Mehr Kapitalanlage-Freiheit, höhere Renditen möglich. Praktisch? Sehr wenige Arbeitgeber nutzen das. Die meisten bleiben bei Direktversicherungen, weil sie gewöhnt sind.
Was sich nicht geändert hat: Die Kernprobleme
Das BRSG hat nicht gelöst: 1. Die Steuerproblematik bei der Auszahlung (du zahlst vollständig Steuern). 2. Die Krankenversicherungs-Belastung (volle Beiträge auf deine Betriebsrente). 3. Die Kostentransparenz (viele Menschen wissen nicht, was sie zahlst). 4. Die Unverfallbarkeitsfalle (vor 4 Jahren ist deine Rente unsicher). Das sind ungelöste Probleme.
Fazit: Das BRSG hat geholfen, aber nicht genug
Das BRSG ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Zuschuss ist besser als nichts, die Portabilität ist ein Fortschritt. Aber die fundamentalen Probleme der bAV wurden nicht gelöst. Das ist eine 'Reform light' — kleine Verbesserungen für große Komplexität.
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