Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) prägt die Regeln der GGF-Versorgung maßgeblich. Diese fünf Urteile sollte jeder GGF kennen — weil sie direkte Auswirkungen auf deine Steuerplanung haben.
Urteil 1: Der Fremdvergleich (BFH I R 37/16)
Der BFH hat klargestellt: Die gesamte Vergütung des GGF — Gehalt plus bAV plus sonstige Leistungen — muss einem Drittvergleich standhalten. Maßstab ist, was ein fremder Geschäftsführer in vergleichbarer Position erhalten würde. Was das für dich bedeutet: Dein Gesamtpaket muss marktüblich sein. Vergütungsstudien können als Nachweis dienen.
Urteil 2: Erdienbarkeit (BFH I R 73/15)
Der BFH bestätigt die 10-Jahres-Faustregel, betont aber den Einzelfall. Entscheidend ist, ob die Zusage noch eine echte Gegenleistung für künftige Dienste darstellt. Was das für dich bedeutet: Je näher du am Rentenalter bist, desto kritischer wird die Prüfung. Starte früh.
Urteil 3: Probezeit (BFH I R 26/19)
Eine Versorgungszusage im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anstellung wird kritisch gesehen. Der BFH fordert eine angemessene Erprobungszeit — mindestens zwei bis drei Jahre. Was das für dich bedeutet: Warte nach Gründung oder Antritt mindestens zwei Jahre, bevor du eine Pensionszusage erteilst.
Urteil 4: 75-Prozent-Grenze (BFH I R 6/18)
Der BFH hat die 75-Prozent-Grenze als steuerliche Obergrenze bestätigt. Auch Erhöhungen müssen im Rahmen dieser Grenze bleiben. Maßgeblich ist das Gehalt zum Zeitpunkt der Zusage. Was das für dich bedeutet: Erhöhe dein Gehalt vor der Pensionszusage, um mehr Spielraum zu haben.
Urteil 5: Nur-Pension ohne angemessenes Gehalt (BFH I R 55/17)
Eine Pensionszusage bei einem unrealistisch niedrigen Gehalt ist eine vGA. Der BFH sieht hier eine Umgehung des Fremdvergleichs. Was das für dich bedeutet: Dein Grundgehalt muss angemessen sein — erst dann kommt die Pension obendrauf.
Fazit: Die BFH-Rechtsprechung kennen und beachten
Die BFH-Urteile setzen die Leitplanken für jede GGF-Versorgung. Wer sie ignoriert, riskiert eine vGA. Wer sie kennt, kann seine Versorgung sicher und steueroptimal gestalten.
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