Du bist Gesellschafter-Geschäftsführer und willst deine Altersvorsorge über die GmbH regeln? Dann ist die erste und wichtigste Frage: Bist du ein beherrschender oder ein nicht-beherrschender GGF? Denn von dieser Einordnung hängt ab, welche Regeln gelten, wie viel Rente du aufbauen kannst und welche Fallstricke lauern.
Wann bist du ein beherrschender GGF?
Die Definition ist klarer, als viele denken. Du bist beherrschend, wenn du mehr als 50 Prozent der Stimmrechte deiner GmbH hältst. Aber Vorsicht: Es gibt Ausnahmen, die dich auch mit weniger Anteilen zum beherrschenden GGF machen können.
Gleichgerichtete Interessen: Wenn du zusammen mit anderen Gesellschaftern gleichgerichtete Interessen verfolgst und gemeinsam über 50 Prozent kommt, könnt ihr alle als beherrschend eingestuft werden. Ein klassisches Beispiel: Zwei Brüder halten je 50 Prozent und führen die GmbH gemeinsam.
Sperrminorität: In manchen Gesellschaftsverträgen reichen bereits 25 oder 30 Prozent für eine Sperrminorität. Das allein macht dich zwar nicht beherrschend — kann aber in Kombination mit anderen Faktoren dazu führen, dass das Finanzamt dich so einstuft.
Faktische Beherrschung: Auch ohne Mehrheit der Anteile kannst du als beherrschend gelten, wenn du die Geschicke der GmbH de facto allein bestimmst — zum Beispiel, weil die anderen Gesellschafter sich nicht einmischen.
Was bedeutet das für deine bAV?
Beherrschender GGF: Strengere Regeln
Sozialversicherungsfreiheit: Du zahlst keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Das spart kurzfristig Geld, bedeutet aber: null gesetzliche Rente.
Fremdvergleichsgrundsatz: Deine Versorgungszusage muss einem Drittvergleich standhalten. Das Finanzamt fragt: Würde ein fremder Geschäftsführer in vergleichbarer Position eine solche Zusage erhalten? Wenn nein, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Erdienbarkeit: Du musst die Pensionszusage mindestens 10 Jahre vor dem vereinbarten Rentenalter erhalten. Wer mit 60 in Rente will und erst mit 52 eine Zusage bekommt, hat ein Problem.
Probezeit: In den ersten zwei bis drei Jahren nach Anstellung sollte keine Versorgungszusage erteilt werden. Das Finanzamt sieht sonst kein ausreichendes Dienstverhältnis.
Gehaltsumwandlung eingeschränkt: Entgeltumwandlung wird beim beherrschenden GGF besonders kritisch geprüft und häufig als vGA eingestuft.
Nicht-beherrschender GGF: Mehr Spielraum
Sozialversicherungspflicht: Du zahlst in die gesetzliche Rentenversicherung ein — und erhältst auch eine gesetzliche Rente. Die bAV ist eine Ergänzung, nicht dein einziges Standbein.
Entgeltumwandlung möglich: Du kannst ganz normal Gehalt in bAV umwandeln — inklusive des Arbeitgeberzuschusses von mindestens 15 Prozent nach dem BRSG.
Weniger strenge Prüfung: Der Fremdvergleich ist weniger kritisch, weil deine Interessen nicht mit denen der GmbH gleichgesetzt werden.
Probezeit kürzer: In der Regel reicht ein Jahr Betriebszugehörigkeit für eine Versorgungszusage.
Praxisbeispiel: Zwei GGF, zwei Welten
Stell dir zwei Geschäftsführer vor: Stefan hält 80 Prozent der Anteile, Lisa 20 Prozent. Beide verdienen 150.000 Euro brutto.
Stefan (beherrschend): Keine gesetzliche Rente, keine Entgeltumwandlung, strenge Fremdvergleichs-Prüfung. Sein optimaler Weg: Pensionszusage und Unterstützungskasse, arbeitgeberfinanziert, mit einem Volumen von 40.000 Euro jährlich.
Lisa (nicht-beherrschend): Gesetzliche Rente circa 1.800 Euro monatlich, Entgeltumwandlung möglich, geringere Anforderungen. Ihr optimaler Weg: Direktversicherung mit vollen 338 Euro plus arbeitgeberfinanzierte Unterstützungskasse.
Ergebnis: Beide können hervorragend versorgt werden — aber über völlig unterschiedliche Wege und mit unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen.
Typische Fehler bei der Einordnung
Fehler 1: Sich selbst als nicht-beherrschend einstufen, obwohl gleichgerichtete Interessen vorliegen. Das ist der häufigste Fehler in Familiengesellschaften.
Fehler 2: Die Sozialversicherungspflicht falsch einschätzen. Ob du sozialversicherungspflichtig bist oder nicht, entscheidet der Sozialversicherungsträger — nicht dein Steuerberater.
Fehler 3: Eine Entgeltumwandlung als beherrschender GGF durchführen, ohne die steuerlichen Konsequenzen zu kennen. Das kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auslösen.
Fazit: Erst die Einordnung, dann die Strategie
Bevor du auch nur einen Euro in deine GGF-Versorgung investierst, muss dein Status eindeutig geklärt sein. Beherrschend oder nicht-beherrschend — das ist die Weichenstellung, von der alles andere abhängt.
Lass deinen Status von einem bAV-Spezialisten prüfen. Das dauert eine Stunde und kann dir Hunderttausende Euro an Steuer-Ärger ersparen.
Deine GGF-Versorgung verdient einen Experten-Check.
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