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GGF-Versorgung bei UG (haftungsbeschränkt): Geht das überhaupt?

Altersversorgung für Unternehmergesellschaft: Kapitalisierung, Gewinnspanne, Praktikabilität geprüft

Du hast eine UG gegründet – Kann deine UG dir eine Pensionszusage geben?

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist die kapitalleichte Alternative zur GmbH. Mit nur 1 Euro Gründungskapital kannst du eine UG gründen. Das ist großartig für schnelle Gründungen – aber es wirft auch Fragen für die Altersversorgung auf. Kann eine unterkapitalisierte UG dir wirklich eine Pensionszusage mit hunderttausend Euro aufbauen?

Die Antwort ist nuanciert: Ja, es geht – aber es gibt Besonderheiten und Risiken, die du beachten musst.

Die UG-Problematik: Kapital und Ausschüttungsverbot

Eine UG unterliegt strengeren Regeln als eine GmbH. Insbesondere: Die UG muss 25% ihrer Gewinne in Rücklagen fließen lassen, bis das Kapital 25.000 Euro erreicht. Das ist ein Ausschüttungsverbot für Gewinne. Das bedeutet: Die UG kann nicht beliebig Gewinne ausschütten.

Wenn deine UG 100.000 Euro Gewinn macht und du baust dir eine Pensionszusage von 80.000 Euro auf, ist das von der Betriebsausgabenseite sauberer – aber von der Liquiditätsseite kann es knapp werden.

Wenn die UG profitabel ist: Pensionszusage ist möglich

Wenn deine UG stabil profitabel ist und kontinuierliche Gewinne macht, ist eine Pensionszusage durchaus machbar. Die Pensionszusage ist Betriebsausgabe und reduziert den steuerpflichtigen Gewinn – genau wie bei einer GmbH.

Beispiel: Deine UG macht 150.000 Euro Gewinn. Du bauen eine Pensionszusage von 60.000 Euro auf. Der steuerpflichtige Gewinn sinkt auf 90.000 Euro. Du sparst etwa 18.000 Euro Steuern. Das ist funktioniert.

Die Obergrenze: Gleich wie bei GmbH

Die Obergrenzberechnung für deine Pensionszusage in der UG ist die gleiche wie in einer GmbH. Wenn du 200.000 Euro verdienst, liegt deine Obergrenze bei etwa 65.000 Euro Pensionszusage pro Jahr. Es gibt da keine UG-spezifischen niedrigeren Grenzen.

Das ist positiv: Die UG-Unterkapitalisierung spielt bei der Obergrenzberechnung keine Rolle.

Praktisches Beispiel: Die Startup-UG mit bAV

Stellen dir ein Start-up-Unternehmen vor, das als UG gegründet wurde. Nach drei Jahren ist es profitable mit 120.000 Euro Gewinn. Du verdienst als GGF-Gründer 140.000 Euro pro Jahr. Deine Obergrenze liegt bei etwa 45.000 Euro Pensionszusage.

Du bauen dir 40.000 Euro Pensionszusage auf. Das ist machbar und spart dir Steuern. Über zehn Jahre akkumuliert sich das zu etwa 400.000 Euro + Zins. Das ist Vermögen, das aus der UG rausgezogen ist.

Das kritische Szenario: Wenn die UG zum Krisenunternehmen wird

Das Risiko: Was, wenn deine UG später in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät? Die Pensionszusage wird zur Last. Du kannst nicht einfach sagen: 'Versorgung ist weg.' Die Versicherung muss der Versorgung nachkommen oder die Rückdeckungsversicherung muss liquidiert werden.

Für eine UG mit unsicherem Geschäftsmodell ist eine Direktversicherung (flexibler) manchmal besser als eine starre Pensionszusage.

Kapitalisierung und Glaubwürdigkeit

Ein wichtiger psychologischer Punkt: Eine sehr unterkapitalisierte UG (1 Euro Gründungskapital) mit hoher Pensionszusage sieht merkwürdig aus. Steuerberater und Betriebsprüfer können Fragen stellen. Besser ist: Zuerst die UG auf 10-20% Eigenkapital bringen, dann die bAV aufbauen. Das ist glaubwürdiger und schützt dich.

Das Upgrade von UG zu GmbH und deine Versorgung

Viele UGs werden später zu GmbHs umgewandelt (weil die Unterkapitalisierung zum Hindernis wird). Was passiert dann mit deiner Pensionszusage? Die Antwort ist einfach: Sie bleibt bestehen. Die Versicherung läuft weiter, die Rückdeckungsversicherung wird auf die neue GmbH übertragen. Keine Probleme.

Deine Branche hat besondere Regeln. Lass dich individuell beraten.

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