Du bist Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – Freiberufler mit besonderen Regeln
Als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer (oder Anwalt, Zahnarzt – also Freiberufler) hast du einen besonderen Status. Du bist formal freiberuflich tätig, aber oft auch Gesellschafter einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese Besonderheit wirkt sich auch auf deine bAV aus.
Die gesetzliche Altersversorgung für Freiberufler ist minimal. Die Rentenversicherung ist nicht obligatorisch. Das bedeutet: Du musst selbst für Altersversorgung sorgen. Viele Steuerberater und WP vernachlässigen das – und fahren dann mit großen Einkommenseinbußen in die Rente.
Freiberufler-Status und bAV: Was ist möglich?
Freiberufler können grundsätzlich eine Direktversicherung oder eine Pensionszusage aufbauen – aber die Regeln unterscheiden sich von GmbH-Gesellschaftern. Der entscheidende Punkt: Die Eigenversorgung eines Freiberuflers wird von der betrieblichen Altersversorgung streng kontrolliert.
Du kannst nicht unbegrenzt Beträge in eine Pensionszusage einzahlen und das als Betriebsausgabe geltend machen. Es gibt Obergrenzen. Diese orientieren sich an deinem Einkommen und sind oft niedriger als bei GmbH-Gesellschaftern.
Die Obergrenze verstehen: 30% des Nettoeinkommens
Die Obergrenze für Pensionszusagen richtet sich nach der 75-Prozent-Gesamtversorgungsgrenze. Das bedeutet: Gesetzliche Rente plus bAV-Versorgung dürfen zusammen nicht mehr als 75 Prozent deines letzten Aktivgehalts ausmachen. Wenn dein Jahreseinkommen 400.000 Euro ist, liegt die Gesamtversorgungsobergrenze bei 300.000 Euro (75 Prozent). Abzüglich deiner sonstigen Versorgungsanwartschaften ergibt sich die maximale Pensionszusage.
Das ist immer noch eine beachtliche Summe – und mit dieser Spanne kann man sehr viel anfangen. Viele Steuerberater und WP werden von dieser Obergrenze angenehm überrascht.
Direktversicherung versus Pensionszusage: Was passt zu dir?
Für Freiberufler mit volatilem Einkommen (das ist bei Steuerkanzleien und Kanzleien nicht selten) ist oft die Direktversicherung flexibler. Du kannst die Beitragssätze jährlich anpassen, ohne dass eine große Zusage dahinter stecken muss. Das ist weniger bürokratisch.
Eine Pensionszusage ist dagegen eleganter und steuerlich oft effizienter, wenn dein Einkommen stabil ist. Dann kannst du über viele Jahre mit gleichmäßigen Beiträgen planen.
Praktisches Beispiel: Die Steuerkanzlei mit vier Partnern
Stellen dir eine Steuerkanzlei vor, die als PartG-Gesellschaft organisiert ist mit vier Partnern. Jeder verdient durchschnittlich 350.000 Euro pro Jahr. Jeder Partner kann sich eine Pensionszusage von 100.000 Euro pro Jahr aufbauen. Das ist eine beachtliche Summe über 20 Jahre hinweg – wir sprechen von 2 Millionen Euro akkumuliert (ohne Verzinsung bereits).
Die Kanzlei spart durch diese Pensionszusagen etwa 35.000 Euro pro Partner pro Jahr an Steuern (auf Kanzlei-Ebene). Das ist bedeutsam.
Versorgungsausgleich und Scheidung: Ein kritischer Punkt
Freiberufler mit Altersversorgung müssen ein wichtiges Risiko berücksichtigen: Bei einer Scheidung werden Pensionszusagen als Vermögen im Versorgungsausgleich berücksichtigt. Das kann zu erheblichen Vermögensverlusten führen.
Das ist kein Grund, keine bAV aufzubauen – aber es ist ein Grund, Familienangelegenheiten sorgfältig zu planen und bei Bedarf Vorsorge zu treffen (etwa durch Eheverträge).
Übergabe der Kanzlei: bAV als Vermögensaufbau
Viele Steuerberater und WP arbeiten bis zum 70. Lebensjahr oder noch länger. Mit einer Pensionszusage, die über 30-40 Jahre aufgebaut wird, hast du einen enormen Vermögenspool. Das ist nicht nur Altersversorgung, sondern auch Vermögensaufbau für deine Familie und deinen Exit.
Deine Branche hat besondere Regeln. Lass dich individuell beraten.
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