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bAV bei Start-ups: Wann macht eine GGF-Versorgung Sinn?

Altersversorgung für Gründer: Early-Stage Unternehmen, Exit-Szenarien, Timing der Versorgung

Du hast gerade gegründet – Ist jetzt der Moment für bAV?

Start-up-Gründer denken oft: Jetzt ist nicht die Zeit für Altersversorgung. Ich bin jung, ich habe riesige Wachstumspläne, ich brauche jeden Euro für Investitionen. bAV ist was für etablierte Unternehmen. Diese Logik ist verständlich, aber strategisch nicht ideal.

Die Wahrheit ist: Start-ups, die es schaffen, sind oft diejenigen, die früh anfangen, ihre Gründer-Versorgung zu planen. Das ist keine Ablenkung vom Wachstum – das ist Weitsicht.

Die schnelle Wachstumsphase: Wann ist der richtige Moment?

Der Moment für eine erste Pensionszusage ist normalerweise, wenn das Start-up die Profitabilität erreicht hat oder auf dem besten Weg dorthin ist. Das ist nicht die Pre-Seed-Phase, wo du noch kein Geld verdienst. Das ist die Series-A oder Series-B-Phase, wo es aufwärts geht.

Wenn dein Start-up mit 2-3 Jahren Marktpräsenz 400.000 Euro Gewinn pro Jahr macht und du verdienst 200.000 Euro als GGF, dann ist der Moment gekommen, eine bAV aufzubauen – auch wenn dein Growth noch 300% ist.

Exit-Szenarien und bAV: Eine strategische Überlegung

Viele Start-ups werden mit Zeitrahmen von 7-10 Jahren geplant: Aufbau, Wachstum, Exit (Verkauf, IPO, Übernahme). In diesem Szenario ist eine bAV strategisch sinnvoll aus zwei Gründen:

1. Sie schafft Vermögen, das nicht an der Verkaufs-Bewertung beteiligt ist. Wenn dein Start-up für 50 Millionen verkauft wird und du bekommst 15 Millionen, ist das großartig. Aber eine Pensionszusage von 500.000 Euro, die du über diese Zeit aufgebaut hast, ist ein zusätzliches Sicherheitsnetz.

2. Sie schafft einen Steuervorteil während des Wachstums. Die Gewinne, die du in bAV investierst, sind Betriebsausgaben und sparen dir Steuern. Das ist Kapital, das du sonst an den Staat abgeben würdest.

Praktisches Beispiel: Das Fintech-Start-up

Stellen dir ein Fintech-Start-up vor, das nach drei Jahren profitable ist. Du als Gründer-GGF verdienst nun 150.000 Euro pro Jahr, die GmbH macht 300.000 Euro Gewinn. Du bauen eine erste Pensionszusage von 40.000 Euro auf.

Die Steuereinsparung liegt bei etwa 14.000 Euro pro Jahr. Die Netto-Belastung ist 26.000 Euro für eine Versorgung von 40.000 Euro. Über fünf Jahre ist das 200.000 Euro akkumuliert. Wenn du das Start-up dann verkaufst und der Exit ist erfolgreich, hast du einen zusätzlichen Versorgungspool von 200.000 Euro + Zins. Das ist nicht zu verachten.

Das Risiko: Was, wenn das Start-up scheitert?

Das legitime Risiko ist: Was, wenn dein Start-up nicht erfolgreich ist und du musst die Versorgung (oder zumindest Teile davon) auflösen? Das ist möglich und tut weh. Aber es ist nicht Grund genug, nicht anzufangen.

Eine kleine, flexible Pensionszusage (nicht zu riesig) ist ein besserer Weg als gar keine Versorgung.

Flexibilität für Start-ups: Direktversicherung statt Pensionszusage

Für Start-ups, die unsicher sind, ob sie fünf Jahre durchhalten, ist manchmal eine Direktversicherung besser als eine Pensionszusage. Eine Direktversicherung ist einfacher auszustrahlen, wenn das Unternehmen Schwierigkeiten bekommt.

Mit einer Direktversicherung bauen du über Jahre auf, und wenn es kritisch wird, kannst du die Beitragssätze senken oder aussetzen. Mit einer Pensionszusage ist das schwerer.

Gründer-Falle: Zu lange warten

Die größte Falle für Gründer ist nicht, zu früh mit bAV anzufangen. Die größte Falle ist, zu lange zu warten. Du denkst: 'Nächstes Jahr, wenn wir die Series-B haben, starten wir die bAV.' Dann kommt die Series-C, dann die Profitabilität, dann der Exit. Und du merkst: Ich hätte 15 Jahre früher anfangen sollen.

Deine Branche hat besondere Regeln. Lass dich individuell beraten.

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