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GGF-Versorgung und Scheidung: Versorgungsausgleich richtig regeln

Altersversorgung bei Scheidung: Versorgungsausgleich, Pensionszusagen, Schutzmaßnahmen richtig regeln

Du hast eine Pensionszusage und deine Ehe bricht auseinander – Das ist schmerzhaft

Nicht alle Ehen halten ein Leben lang. Wenn es zur Scheidung kommt und du eine Pensionszusage als Geschäftsführer aufgebaut hast, wird das Thema Versorgungsausgleich relevant. Das ist nicht angenehm, aber es ist wichtig, die rechtlichen Folgen zu verstehen.

Der Versorgungsausgleich ist ein Aspekt des Scheidungsrechts: Versorgungsansprüche, die während der Ehe aufgebaut wurden, werden im Scheidungsfall zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Das betrifft auch Pensionszusagen.

Was ist Versorgungsausgleich? Die Grundlagen

Wenn du während der Ehe eine Pensionszusage aufgebaut hast (sagen wir 100.000 Euro akkumuliert), wird diese im Versorgungsausgleich hälftig aufgeteilt. Dein Ex-Partner hat einen Anspruch auf etwa 50.000 Euro dieser Versorgung.

Das geschieht nicht als direkte Zahlung, sondern als Versorgungsanwartschaft. Dein Ex-Partner hat dann später einen Anspruch auf einen Teil deiner Betriebsrente (wenn du in Rente gehst) oder auf Ausgleich in andere Vermögensansprüche.

Die Kalkulation: Wie wird der Ausgleich berechnet?

Die Berechnung des Versorgungsausgleichs ist komplex. Es wird der Stand der Versorgungsanwartschaft am Stichtag der Eheschließung und am Stichtag der Scheidung ermittelt. Der Ausgleich ist die Differenz zwischen diesen Werten.

Beispiel: Du hast bei Eheschließung (sagen wir 2004) noch keine bAV. Am Stichtag der Scheidung (2024) hast du eine Pensionszusage von 500.000 Euro aufgebaut. Etwa 250.000 Euro davon unterliegen dem Versorgungsausgleich.

Schutzmaßnahmen: Was kannst du vorher tun?

Es gibt rechtliche Möglichkeiten, dich vor extremem Versorgungsausgleich zu schützen. Der wichtigste: Ein Ehevertrag, in dem ihr den Versorgungsausgleich anders regelt oder ausschließt.

Ein klassischer Ehebindungsvertrag könnte sagen: 'Die Versorgungsansprüche aus der bAV des X werden im Falle einer Scheidung nicht ausgeglichen.' Das ist legal und schützt dich. Die alternative Formulierung: 'Der Versorgungsausgleich wird auf X% begrenzt.'

Praktisches Beispiel: Der GGF mit Scheidung

Stellen dir einen Geschäftsführer vor, der 2008 heiratet. Von 2008 bis 2024 (16 Jahre) baut er eine Pensionszusage von 800.000 Euro auf (bei 50.000 Euro pro Jahr). Bei der Scheidung 2024 unterliegen etwa 400.000 Euro dem Versorgungsausgleich.

Das bedeutet: Der Ex-Partner hat einen Anspruch auf etwa 200.000 Euro aus dieser Versorgung. Das ist eine massive Vermögensbelastung. Mit einem Ehevertrag hätte man das vermeiden oder begrenzen können.

Nach der Scheidung: Was ändert sich?

Nach einer Scheidung ändert sich nichts an der formalen Versorgungsstruktur, aber es gibt neue Belastungen. Der Ex-Partner hat einen Rentenausgleichsanspruch. Das wird in Form von Versorgungsausgleichsrenten bei Renteneintritt umgesetzt.

Wenn du mit 65 Jahren in Rente gehst und deine Betriebsrente beträgt 100.000 Euro pro Jahr, zahlt dir die Versicherung nun nur noch etwa 75.000 Euro (weil 25.000 Euro an den Ex-Partner gehen). Das ist eine Belastung, mit der du rechnen musst.

Neue Partnerschaften: Wie geht man um?

Wenn du nach einer Scheidung erneut heiratst, solltest du wiederum überlegen, einen Ehevertrag zu schließen, der die bereits bestehende Versorgung aus dem Versorgungsausgleich schützt. Das verhindert mehrfachen Ausgleich.

Deine Branche hat besondere Regeln. Lass dich individuell beraten.

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