Die unbequeme Wahrheit: Deine bAV ist an den Job gebunden
Das ist ein großes Missverständnis: Wenn du einen Job wechselst, kannst du deine Betriebsrente nicht einfach mitnehmen. Sie ist typischerweise an die Betriebsrentenkasse oder die Lebensversicherung des alten Arbeitgebers gebunden. Das bedeutet: Dein Anrecht bleibt dort, aber du zahlst nicht mehr rein, und die alte Rente wächst nicht mit.
Das ist für viele Menschen frustrierend. Du hast 10 Jahre eingezahlt, wechselst den Job, und plötzlich wächst dein Anrecht nicht mehr. Der neue Arbeitgeber hat seine eigene bAV, in die du neu einsteigen musst. Das ist ineffizient und kostet dich Geld.
Das Mitnahmerecht: Wann darfst du deine Rente mitnehmen?
Seit dem BRSG (2018) gibt es ein Recht auf Mitnahme. Das heißt: Du kannst eine neue Betriebsrentenversicherung des neuen Arbeitgebers verlangen, dass sie dein altes Guthaben übernimmt. Das funktioniert aber nur, wenn:
1. Beide Arbeitgeber Teil des gleichen Versorgersystems sind (z.B. beide haben eine Direktversicherung), 2. Oder der neue Arbeitgeber eine 'Auffangversicherung' hat, die alte Gutschriften übernehmen kann. Das ist nicht überall der Fall. Viele Mittelständler haben keine solche Versicherung.
Fallstrick: Die Unverfallbarkeit und deine Wartezeit
Nach vier Jahren Betriebszugehörigkeit ist deine Betriebsrente 'unverrfall bar' — das heißt, du bekommst sie im Alter, auch wenn du kündigen würdest. Das ist gut. Aber: Viele Menschen wechseln Jobs öfter als alle vier Jahre. Wenn du nach zwei Jahren wechselst, bekommst du deine alte Rente nicht automatisch — sie bleibt beschlafungsfähig, aber inaktiv.
Die 'Alte Rente' wächst nicht mehr mit
Hier ist der Hauptärger: Wenn deine alte bAV bei der alten Betriebsrente bleibt und der neue Arbeitgeber eine neue Rente aufbaut, teilst du dein Rentenalter in zwei Teile auf. Alte Rente: Wächst nicht, sinkt möglicherweise real (durch Inflation). Neue Rente: Wächst mit deinen neuen Einzahlungen. Das ist doppelt schlecht, weil du psychologisch zwei Renten im Alter hast statt einer — aber die erste ist kaum gestiegen.
Die Rückkehr zum alten Arbeitgeber: Ist das sinnvoll?
Manche Menschen fragen: Kann ich zurückgehen zum alten Arbeitgeber und die alte bAV reaktivieren? Theoretisch ja, wenn dein Arbeitgeber das anbietet. Praktisch: Das ist selten. Viele Arbeitgeber sehen das als Komplikation und wollen es nicht. Und wenn du zurückkommst, fängst du wieder bei Neuem an. Das ist bürokratischer Unsinn, aber Realität.
Externe Portabilität: Kann ich zu einem anderen Versorger wechseln?
Das ist die Frage, die viele stellen. Leider: Nur begrenzt. Du kannst deine Direktversicherung nicht einfach zu einer anderen Versicherung mitnehmen. Das Anrecht bleibt beim alten Versorger. Eine echte externe Portabilität (wie in der privaten Altersvorsorge) gibt es noch nicht, auch wenn das BRSG das verbessert hat.
Was ist die praktische Strategie beim Jobwechsel?
Akzeptiere: Du kriegst deine alte bAV nicht mit. Planen Sie daher: 1. Verhandel mit dem neuen Arbeitgeber für eine gute neue bAV, 2. Informiere dich, ob der neue Arbeitgeber alte Gutschriften übernehmen kann, 3. Wenn nicht: Schlecht, aber nicht zu ändern — lass die alte bAV liegen und bau die neue auf, 4. Dokumentier deine alte bAV (Versicherer, Gutschrift, Wartezeit), sodass du sie im Alter einfordern kannst.
Deine bAV verdient einen unabhängigen Check.
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