Du bist GGF in mehreren GmbHs – Jede bietet dir bAV-Möglichkeiten
Manche Geschäftsführer sind nicht in einer, sondern in zwei oder sogar drei GmbHs tätig. Das kann verschiedene Gründe haben: Du hast dein Geschäft aufgeteilt (Betriebsaufspaltung), du bist Gesellschafter mehrerer Betriebe oder du bist neu als GGF hinzugekommen. Aus Altersversorgungssicht entsteht hier ein kritisches Thema: Überversorgung.
Wenn du in jeder GmbH eine Pensionszusage aufbauen kannst, entsteht schnell ein Problem. Du überversorgst dich, zahlst Steuern darauf und verlierst den Vorteil. Das musst du vermeiden.
Die Obergrenze ist eine Gesamt-Obergrenze
Das Wichtigste: Die Obergrenze für Pensionszusagen ist eine Gesamt-Obergrenze über alle Einkommen hinweg. Wenn du als GGF in GmbH A 200.000 Euro verdienst und in GmbH B 150.000 Euro, dann sind deine gesamten verfügbaren Einkommen 350.000 Euro. Die Obergrenze richtet sich nach diesen 350.000 Euro – nicht nach 200.000 Euro und nicht nach 150.000 Euro einzeln.
Das bedeutet: Du darfst insgesamt höchstens eine Pensionszusage von etwa 110.000 Euro aufbauen (grob). Du kannst nicht in GmbH A 80.000 Euro und in GmbH B 80.000 Euro aufbauen – das wären 160.000 Euro und damit zu viel.
Praktisches Beispiel: Die Betriebsaufspaltung
Stellen dir eine klassische Betriebsaufspaltung vor: Besitzunternehmen (immobiliare GmbH, die Grundstücke und Gebäude hält) und Betriebsunternehmen (operative GmbH mit der laufenden Geschäftstätigkeit). Du bist GGF in beiden. In der Besitzunternehmen-GmbH verdienst du 120.000 Euro, in der Betriebsunternehmen-GmbH verdienst du 200.000 Euro. Insgesamt: 320.000 Euro.
Deine Obergrenze liegt bei etwa 100.000 Euro. Du kannst nicht in jeder GmbH eine Pensionszusage von 100.000 Euro aufbauen – das wären 200.000 Euro insgesamt und damit Überversorgung. Besser: Du konzentrierst dich auf eine GmbH (meist die operative) und baust dort eine Pensionszusage von 100.000 Euro auf.
Verteilungsstrategie: Welche GmbH trägt die Versorgung?
Das strategisch sinnvollste Modell ist oft: Die operativ tätige GmbH mit höheren Gewinnen trägt die Pensionszusage. Die Besitz-GmbH (wenn vorhanden) trägt keine oder nur eine minimale Zusage.
Das hat mehrere Vorteile: Die operative GmbH spart Steuern durch höhere Gewinne (höhere Steuersätze). Die Besitz-GmbH wird nicht unnötig belastet. Es gibt keine Komplexität mit mehreren parallel laufenden Versorgungen.
Mehrfachversorgungen und ihre Risiken
Manche Geschäftsführer bauen in jeder GmbH eine kleine Pensionszusage auf – sagen wir 40.000 Euro in GmbH A, 40.000 Euro in GmbH B, 30.000 Euro in GmbH C. Das ergibt insgesamt 110.000 Euro. Auf dem Papier scheint das sauber verteilt – aber es ist verwaltungstechnisch kompliziert und birgt Risiken.
Was passiert, wenn du eine GmbH verlässt? Müssen die Zusagen umstrukturiert werden? Das ist aufwändig. Besser: Eine klare Struktur mit einer Hauptversorgung in einer GmbH.
Überversorgungsquote: Das Risikowort
Wenn du über die Obergrenze hinausgehst (sagen wir, du hast insgesamt 150.000 Euro Pensionszusage bei einer Obergrenze von 100.000 Euro), entsteht eine Überversorgungsquote. Die überschüssigen 50.000 Euro gelten als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Die GmbH muss auf diesen Betrag Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer nachzahlen (ca. 30 Prozent). Beim GGF kann zusätzlich eine Zurechnung als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfolgen.
Das ist nicht nur Steuerlast, das ist auch ein Vorwurf der Gestaltungsmissbräuchlichkeit. Das solltest du unter allen Umständen vermeiden.
Dokumentation und Obergrenzberechnung
Wenn du in mehreren GmbHs tätig bist, ist eine professionelle Obergrenzberechnung nicht optional – das ist Pflicht. Diese sollte jährlich aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass du nicht in Überversorgung rutschst. Eine gute Dokumentation schützt dich auch im Falle einer Betriebsprüfung.
Deine Branche hat besondere Regeln. Lass dich individuell beraten.
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