Ja, du kannst kündigen — aber es ist kompliziert
Das ist eine Frage, die viele haben: 'Ich will aus meiner bAV raus.' Das ist möglich, aber es ist nicht wie eine Versicherung zu kündigen, die man einfach beendet. Die bAV ist komplexer, und die Konsequenzen sind größer als erwartet.
Grundsätzlich: Du kannst die Entgeltumwandlung beenden (sagst deinem Chef, dass du nicht mehr sparst), aber dein bereits aufgebautes Gutschrift bleibt in der Regel erhalten — du kannst es nicht 'rausholen'.
Die Wartezeit: Vier Jahre bis Unverfallbarkeit
Hier ist die schlechte Nachricht für Early-Quitter: Wenn du vor vier Jahren ausscheidest, ist deine Betriebsrente nicht unverrfallbar. Das bedeutet: Du bekommst dein Guthaben nicht automatisch zurück, und oft ist es unklar, ob du später noch Anrecht hast. Das ist eine echte Wartezeit, keine Falle, sondern ein Risiko.
Nach vier Jahren ist es unverrfallbar — das heißt, du bekommst es definitiv im Alter. Davor? Unsicher. Manche Betriebe geben dir den Rückkaufswert, andere nicht. Das steht im Vertrag, und viele Menschen kennen ihren Vertrag nicht.
Der Rückkaufswert: Oft weniger als deine Einzahlungen
Wenn du vor Unverfallbarkeit raus willst, musst du den 'Rückkaufswert' betrachten. Das ist das Geld, das du rausbekommst. Problem: Der Rückkaufswert ist oft deutlich weniger als deine Einzahlungen. Warum? Weil Verwaltungskosten, Provisionen und Abschläge vom Gutschrift abgezogen werden.
Beispiel: Du hast über zwei Jahre 6.000 Euro eingezahlt. Der Rückkaufswert ist 4.500 Euro. Das sind 1.500 Euro 'Verlust'. Das ist legal, aber es schmerzt. Viele Menschen wissen das nicht und wundern sich, warum sie weniger rausbekommen als reingesteckt.
Die Steuerfalle: Rückkauf ist nicht steuerfrei
Hier wird es noch komplizierter: Wenn du den Rückkaufswert bekommst, ist das teilweise steuerpflichtig. Das ist nicht wie eine normale Auszahlung. Die Besteuerung ist kompliziert und unterscheidet sich je nachdem, wie die bAV aufgebaut ist. Als Faustregel: Du bekommst weniger als denkst und zahlst mehr Steuern als erwartet.
Fallstrick: Die Weitergabe zur neuen bAV
Das ist manchmal eine bessere Lösung als Rückkauf: Du stellst deine Einzahlung aus und lässt das Guthaben ruhen. Der neue Arbeitgeber kann es (unter Umständen) in seine bAV aufnehmen. Das ist komplizierter als Rückkauf, aber oft besser, weil du dein Geld nicht versteuert bekommst, sondern es weiter anspart.
Die psychologische Falle: 'Es ist schon zu spät'
Viele Menschen denken: 'Ich bin schon drei Jahre drin, ich kann nicht raus, sonst verliere ich alles.' Das ist falsch. Ja, du verlierst etwas (Verwaltungskosten, Provisionen), aber die bAV ist nicht dein Eigentum verloren. Du kannst nach vier Jahren noch dein Geld haben. Also: Nicht panikieren, sondern kalkulieren.
Wann ergibt Rückkauf Sinn?
Sehr selten. Wenn dein Rückkaufswert 30-50 Prozent unter deinen Einzahlungen liegt und du das Geld sofort brauchst, könnte es Sinn machen. Aber meistens ist es besser, die bAV ruhen zu lassen und später zu nehmen. Der finanzielle Schaden ist langfristig größer als kurzfristig.
Deine bAV verdient einen unabhängigen Check.
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