Du bist Handwerksmeister mit GmbH – Versorgung ist jetzt dein Thema
Die Handwerkswirtschaft ist oft traditionsorientiert. Als Handwerksmeister mit einer GmbH (sei es Elektro, Sanitär, Maurerhandwerk, Dachdecker oder Heizungsbau) fokussierst du auf Qualität, Kundenzufriedenheit und Geschäftsausbau. Altersvorsorge wird oft nebenbei behandelt.
Genau das ist das Problem: Während du arbeitest und investierst, passiert in der Altersvorsorge zu wenig. Die gesetzliche Rente wird gering ausfallen, und ohne bAV sitzt du mit 70 noch auf der Baustelle oder hast massive finanzielle Sorgen.
Die Handwerks-GmbH: Wo ist dein Gewinn?
In vielen Handwerksbetrieben ist der Gewinn nicht sonderlich hoch – vielleicht 15-30%. Das liegt daran, dass du Material, Lohn für Mitarbeiter und laufende Betriebskosten hast. Genau hier greift die bAV als Steuerhebel: Eine Pensionszusage von 60.000 Euro pro Jahr reduziert deinen steuerpflichtigen Gewinn und spart dir unmittelbar Steuern.
Mit einer Steuereffizienz von circa 30 Prozent (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer + Solidaritätszuschlag) finanzierst du also 35-40% deiner Altersversorgung aus Steuermitteln. Der Rest kommt aus deinem Unternehmensgewinn – aber das ist Gewinn, den du ohnehin hättest besteuert bekommen.
Praktisches Beispiel: Der Elektromeister mit GmbH
Stellen dir vor: Dein Elektrohandwerksbetrieb erwirtschaftet 450.000 Euro Gewinn pro Jahr. Davon entnimmst du 180.000 Euro als Geschäftsführergehalt plus Gewinnausschüttung. Deine Steuerlast liegt bei ungefähr 70.000 Euro pro Jahr.
Jetzt bauen wir dir eine Pensionszusage auf: 70.000 Euro pro Jahr. Das reduziert deinen steuerpflichtigen Gewinn. Deine neue Steuerlast: etwa 45.000 Euro. Ergebnis: Du sparst 25.000 Euro Steuern und hast gleichzeitig 70.000 Euro in deine Altersversorgung eingezahlt. Die Netto-Belastung liegt bei nur 45.000 Euro für 70.000 Euro Altersversorgung – das ist die Kraft des Steuerhebels.
Betriebsveräußerung und bAV: Der Puffer im Exit
Viele Handwerksmeister bauen über Jahrzehnte einen Betrieb auf und verkaufen ihn später an einen Nachfolger oder an eine größere Betriebsgruppe. Das ist eine kritische Phase: Wenn du 35 Jahre lang ohne nennenswerte Altersversorgung arbeitest, kommst du mit dem Verkaufserlös nicht weit.
Mit einer Pensionszusage über 20-30 Jahre aufgebaut, hast du einen Puffer. Du hast Vermögen außerhalb des Betriebs aufgebaut. Wenn der Verkauf dann stattfindet und das Verkaufserlös nicht ausreicht oder verzögert wird, hast du bereits eine solide Eigenversorgung. Das gibt Sicherheit.
Betriebsrente und Mitarbeiter: Loyalität durch Versorgung
Mit einer bAV zeigst du deinen Mitarbeitern auch, dass du an Langfristigkeit denkst. In Handwerksbetrieben ist Fachkräftehaltung essentiell. Eine attraktive Betriebsrente für Meister und erfahrene Techniker ist ein Bindungsinstrument, das sehr wirksam sein kann.
Du brauchst keinen Tarifvertrag einzuhalten, aber du kannst eine bAV als Angebot machen – das signalisiert Stabilität und Wertschätzung.
Rückdeckungsversicherung: Der Sicherheitsaspekt
Eine Pensionszusage wird typischerweise durch eine Rückdeckungsversicherung finanziert. Das bedeutet: Die Versicherungsleistung deckt deine zukünftige Rentenversorgung ab. Falls dein Betrieb wirtschaftlich in Schwierigkeiten gerät, schützt dich die Versicherung. Das ist ein wichtiges Sicherheitsventil.
Deine Branche hat besondere Regeln. Lass dich individuell beraten.
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