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bAV bei GmbH & Co. KG: Welche Besonderheiten gelten?

Altersversorgung für GmbH & Co. KG Gesellschafter: Kommanditist, Geschäftsführer, Steueraspekte

Du bist GGF oder Kommanditist in einer GmbH & Co. KG – Das ist eine komplexe Struktur

Die GmbH & Co. KG ist eine beliebte Gesellschaftsform für größere Familienunternehmen oder Betriebe mit mehreren Partnern. Die GmbH ist die Komplementärin (vollhaftend), und es gibt Kommanditisten oder weitere Komplementäre. Aus Altersversorgungssicht entsteht hier eine Besonderheit: Es gibt zwei Ebenen, auf denen Versorgung stattfinden kann.

Das macht die Planung interessant – aber auch komplexer. Du musst verstehen, welche Rolle du spielst und wie deine Altersversorgung optimal gestaltet wird.

Die beiden Ebenen: GmbH-Geschäftsführer vs. KG-Kommanditist

In einer GmbH & Co. KG ist die GmbH (mit dir als Geschäftsführer) eine juristische Person. Die KG selbst ist auch eine Gesellschaft. Das bedeutet: Du kannst als GGF der GmbH eine Pensionszusage bekommen, und gleichzeitig als Kommanditist der KG einen anderen Versorgungsanspruch haben.

Die beiden Versorgungsstränge müssen korrekt zusammenpassen. Eine naive Planung führt schnell zu Überversorgung oder zu Steuerproblemen.

Das Geschäftsführergehalt und die Pensionszusage

Du erhältst als GGF der GmbH ein Geschäftsführergehalt. Dieses Gehalt ist Betriebsausgabe der GmbH. Zusätzlich kann die GmbH dir eine Pensionszusage geben. Diese Pensionszusage ist auch Betriebsausgabe – aber nur bis zur Obergrenze.

Für die GmbH & Co. KG gilt: Die Obergrenze wird berechnet aus deinem Einkommen insgesamt – also Geschäftsführergehalt plus Gewinnbeteiligung aus der KG. Das ist eine komplexe Berechnung, die oft unterschätzt wird.

Die Gewinnverteilung aus der KG: Wie wirkt sie sich aus?

Als Kommanditist oder Komplementär (wenn die GmbH allein Komplementärin ist, bist du indirekt auch KG-Partner) erhältst du einen Gewinnanteil aus der KG. Dieser Gewinnanteil ist nicht unbedingt Betriebsausgabe der KG – aber er beeinflusst deine Obergrenzberechnung für die Pensionszusage massiv.

Wenn die KG 400.000 Euro Gewinn macht und dein Anteil ist 50%, hast du 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen aus der KG. Plus dein Geschäftsführergehalt von 150.000 Euro = 350.000 Euro Gesamteinkommen. Die Obergrenze für deine Pensionszusage richtet sich nach diesen 350.000 Euro.

Praktisches Beispiel: Die Mittelstands-GmbH & Co. KG

Stellen dir einen Maschinenbau-Betrieb vor: GmbH & Co. KG mit dir als alleiniger Komplementär (Geschäftsführer der GmbH) und mehreren Kommanditisten. Der Betrieb macht 800.000 Euro Gewinn pro Jahr. Dein Geschäftsführergehalt liegt bei 200.000 Euro, zusätzlich erhältst du 50% des Gewinns = 400.000 Euro.

Dein Gesamteinkommen liegt bei 600.000 Euro. Deine Obergrenze liegt bei etwa 220.000 Euro (grob). Das ist eine beachtliche Spanne. Du kannst eine Pensionszusage von 200.000 Euro aufbauen und bleibst sicher.

Besonderheit: Betriebsaufspaltung und GmbH & Co. KG

Manche GmbH & Co. KG sind Teil einer Betriebsaufspaltung: Besitzunternehmen (oft ein Betriebsvermögen) und Betriebsunternehmen (die GmbH & Co. KG als operative Gesellschaft). In solchen Fällen wird die Versorgungsplanung noch komplexer, weil mehrere Ebenen zu berücksichtigen sind.

Das ist kein Grund, keine bAV aufzubauen – aber es ist ein Grund, spezialisierte Beratung zu nutzen.

Rückdeckungsversicherung bei GmbH & Co. KG

Die Rückdeckungsversicherung wird auf den Namen der GmbH abgeschlossen (als juristische Person). Das ist wichtig für die Klarheit, falls es zu Übergaben oder Statusänderungen kommt. Wenn du die GmbH verlässt oder dich zur Ruhe setzt, kann die Versicherung entsprechend umgestaltet werden.

Deine Branche hat besondere Regeln. Lass dich individuell beraten.

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