Branchen & Spezialfälle

bAV bei Freiberufler-GmbH (z.B. Anwalts-GmbH)

Altersversorgung für Anwalts-GmbH, Zahnarzt-GmbH, Consultant-GmbH: Besonderheiten, Grenzen, Optionen

Du betreibst eine Freiberufler-GmbH – Andere Regeln für deine Versorgung

Viele Freiberufler (Anwälte, Ärzte, Zahnarzte, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater) arbeiten nicht als Einzelperson, sondern über eine GmbH. Das hat Haftungs- und Steuervorteil – aber es schafft auch Besonderheiten bei der bAV.

Die zentrale Frage: Gelten für dich als Freiberufler die gleichen Regeln wie für einen Handwerker mit GmbH? Die Antwort ist nein – es gibt strengere Regeln.

Was ist eine Freiberufler-GmbH? Die Abgrenzung

Eine Freiberufler-GmbH ist eine GmbH, deren Geschäftsbetrieb in der Ausübung freiberuflicher Tätigkeit besteht. Das sind beispielsweise Anwalts-GmbHs, Zahnarzt-GmbHs, Auditor-GmbHs. Der Ertrag kommt aus deiner Arbeit, nicht aus Warenverkauf oder Handwerk.

Wichtig: Nicht alle Tätigkeit in einer GmbH ist 'frei­beruf­lich'. Ein Business-Consultant ist freiberuflich, ein Vertriebsunternehmen nicht. Die Abgrenzung ist manchmal grenzwertig.

Die strengeren Obergrenzen für Freiberufler

Für eine Freiberufler-GmbH gelten bei der Pensionszusage grundsätzlich die gleichen Regeln wie bei gewerblichen GmbHs: Die 75-Prozent-Gesamtversorgungsgrenze gilt einheitlich. Bei 400.000 Euro Einkommen liegt die maximale Gesamtversorgung bei 300.000 Euro (75 Prozent). Der Unterschied zur gewerblichen GmbH liegt nicht in der Obergrenze, sondern in der Anrechnung bereits bestehender Versorgungswerks-Ansprüche.

Das ist nicht dramatisch anders, aber es ist ein Unterschied, den du berücksichtigen musst.

Praktisches Beispiel: Die Anwalts-GmbH

Stellen dir eine Anwalts-GmbH vor: drei Anwälte, jeder GGF, jeder verdient 280.000 Euro pro Jahr. Jeder kann eine Pensionszusage von etwa 80.000 Euro aufbauen. Das ist keine riesige Versorgung, aber es ist etwas.

Über 25 Jahre akkumuliert jeder Anwalt etwa 2 Millionen Euro (ohne Zins) in seiner Pensionszusage. Das ist erheblich – zusätzlich zur gesetzlichen Rente oder zur privaten Altersversorgung.

Die Besonderheit: Gesetzliche Rentenversicherung für Freiberufler

Viele Freiberufler sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet: Du hast keine Rentenanwartschaften, keine Krankenversicherung im Alter aus dem System. Du musst alles privat aufbauen.

Eine bAV wird hier noch wichtiger, weil sie ein Teil deines ganzen Versorgungsmix ist. Du könntest haben: bAV (50%), private Rente (30%), Eigenkapital/Vermögen (20%). So diversifizierst du.

Direktversicherung vs. Pensionszusage für Freiberufler

Für Freiberufler-GmbHs ist manchmal die Direktversicherung flexibler. Die Obergrenzen sind auch dort niedriger, aber die Verwaltung ist leichter. Du zahlst jährlich Beiträge, und bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten kannst du die Beitragssätze anpassen.

Eine Pensionszusage ist eleganter, wenn dein Einkommen stabil ist – aber sie ist auch formaler und weniger flexibel.

Das Scheidungsrisiko für Freiberufler

Freiberufler mit Pensionszusagen haben das gleiche Scheidungsrisiko wie andere Geschäftsführer. Die Pensionszusage wird im Versorgungsausgleich aufgeteilt. Das kann zu erheblichen Vermögensverlusten führen. Ein Ehevertrag ist für Freiberufler mit Pensionszusage dringend empfohlen.

Deine Branche hat besondere Regeln. Lass dich individuell beraten.

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