Branchen & Spezialfälle

Familiengesellschaften und bAV: Spezialregeln für Familienunternehmen

Altersversorgung für Familienunternehmen: Mehrere Gesellschafter, Generationswechsel, Steuerplanung

Die ganze Familie ist an der GmbH beteiligt – Wie versorgst du alle optimal?

Familiengesellschaften sind oft der Kern langer unternehmerischer Erfolgsgeschichten. Eltern, Kinder, vielleicht auch Schwiegerkinder – mehrere Familienmitglieder sind an der GmbH beteiligt. Das ist rührend und strategisch wirksam, aber es schafft auch Altersversorgungskomplexität.

Wie versorgst du deine Eltern, die noch GGF sind? Wie versorgst du dich? Wie versorgst du deine Kinder, die gerade einsteigen? Die Antworten sind unterschiedlich und müssen fair koordiniert sein.

Das Problem der unterschiedlichen Lebensalter

In Familiengesellschaften arbeiten oft drei Generationen. Der Vater (vielleicht 65) ist noch Gesellschafter und GGF, der Sohn (vielleicht 40) ist die zweite Ebene, die Enkel (vielleicht 25) sind gerade eingestiegen. Alle haben unterschiedliche Altersversorgungsbedürfnisse.

Der Vater braucht in den letzten arbeitsjahren noch eine kräftige Versorgung. Der Sohn hat 25 Jahre vor sich – für ihn zählt Aufbau. Der Enkel braucht zunächst Durchhaltevermögen und muss beweisen, dass er im Betrieb ein Erfolg ist.

Fairness und Gleichbehandlung: Das unsichtbare Risiko

Familiengesellschaften scheitern oft nicht wegen Geldmangel, sondern wegen wahrgenommener Ungerechtigkeit. Wenn der Vater für sich eine große Pensionszusage aufbaut und die Kinder sollen sich später selbst versorgen, entstehen Konflikte. Das schwächt die Familie und das Unternehmen.

Eine klare und faire Versorgungsplanung für alle ist ein Investition in den Familienfrieden und die Unternehmensstabilität.

Praktisches Beispiel: Die Drei-Generationen-Bäckerei

Stellen dir eine Bäckerei vor, die von der Großmutter gegründet wurde, dann vom Vater übernommen und jetzt von Sohn und Enkelin geleitet wird. Der Vater (60) ist noch Gesellschafter, verdient 180.000 Euro und hat noch fünf Jahre bis zur Rente. Der Sohn (38) verdient 220.000 Euro und ist der operative GGF. Die Enkelin (26) ist gerade als Vertriebsleiterin eingestiegen.

Die Versorgungsplanung könnte so aussehen: Vater bekommt eine Pensionszusage mit Zielrente von circa 6.000 Euro monatlich (um die letzten Jahre abzusichern). Sohn bekommt 100.000 Euro (für seine lange Aufbauphase). Enkelin bekommt zunächst keine Zusage, aber ab Jahr drei, wenn sie sich bewiesen hat, 40.000 Euro. Das ist fair und koordiniert.

Generationswechsel und bAV: Die Übergabe

Wenn der Vater sich zur Ruhe setzt und der Sohn übernimmt, muss die Versorgungsplanung angepasst werden. Die Pensionszusage des Vaters wird zu einer Ruhestandsversorgung. Die Pensionszusage des Sohnes wird ausgebaut. Das ist ein kritischer Moment, der gut geplant sein muss.

Wenn der Übergang chaotisch ist, können Versorgungen verlorengehen oder nicht richtig umstrukturiert werden. Das kostet Geld.

Steuern und Gewinnverteilung in Familiengesellschaften

In einer Familiengesellschaft sind oft mehrere Gesellschafter mit unterschiedlicher Arbeitstätigkeit. Der Vater arbeitet noch 30%, der Sohn 100%, die Tochter 50%. Die Gewinnverteilung sollte nicht gleich sein – sie sollte leistungsgerecht sein.

Die bAV-Planung muss diese Leistungsunterschiede reflektieren. Der Sohn, der 100% arbeitet, sollte eine höhere Versorgung bekommen als der Vater mit 30%. Das ist fair und auch steuerlich defensibel.

Streitigkeiten vermeiden: Die klare Dokumentation

Die beste Versorgungsplanung für Familiengesellschaften ist die, die dokumentiert ist. Ein Versorgungsreglement, in dem klare Regeln festgehalten sind (wer bekommt wieviel, unter welchen Bedingungen, was passiert bei Ausscheiden), verhindert Missverständnisse und Konflikte.

Deine Branche hat besondere Regeln. Lass dich individuell beraten.

Kostenloses Erstgespräch: bav-check.com/termin

Ihre bAV-Struktur prüfen lassen

Fehler in der bAV-Struktur kosten Geschäftsführer über die Laufzeit häufig einen hohen sechsstelligen Betrag. Lassen Sie Ihre Struktur kostenfrei und unverbindlich prüfen.

Kostenloser bAV-Check