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bAV bei Ein-Personen-GmbH: Lohnt sich das — und was beachten?

Altersversorgung für Solo-Gründer & Einzelunternehmer als GmbH: Besonderheiten, Rentabilität, Gestaltung

Deine GmbH hat nur einen Gesellschafter: dich. Ist bAV sinnvoll?

Ein-Personen-GmbHs sind sehr verbreitet. Du bist alleiniger Gesellschafter, Geschäftsführer und oft auch einziger Mitarbeiter (oder mit wenigen Angestellten). Für dich stellt sich die Frage: Lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung wirklich, wenn ich sowieso der einzige Profiteur bin?

Die Antwort: Ja, es lohnt sich in den meisten Fällen erheblich. Allerdings gibt es Besonderheiten, die du beachten musst.

Warum eine Ein-Personen-GmbH eine bAV aufbauen sollte

Auch wenn nur du von der bAV profitierst, der Steuerstrom ist real. Die Pensionszusage oder Direktversicherung reduziert den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH. Das spart Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag – zusammen oft circa 30 Prozent.

Beispiel: Du baaust dir eine Pensionszusage von 60.000 Euro pro Jahr auf. Die GmbH spart durch Steuern etwa 20.000 Euro. Du zahlst faktisch nur 40.000 Euro aus deinem Einkommen für eine Altersversorgung von 60.000 Euro. Das ist eine Rendite von 50% allein durch Steuereinsparung.

Die Obergrenzproblematik: Vorsicht vor Überversorgung

Bei einer Ein-Personen-GmbH musst du besonders auf die Obergrenzproblematik achten. Die Obergrenze wird berechnet aus dem Einkommen und limitiert, wie viel du als GGF maximal an Altersversorgung aufbauen kannst, ohne in Überversorgung zu geraten.

Bei niedrigem Einkommen (sagen wir 150.000 Euro) liegt die Obergrenze vielleicht bei 45.000 Euro pro Jahr. Wenn du mehr in die bAV einzahlst, wird der Exzess als Einkommen besteuert und du verlierst den Steuervorteil. Eine genaue Kalkulation ist daher essentiell.

Ein-Personen-GmbH: Die Gewerbetreibenden-Problematik

Manche Ein-Personen-GmbHs sind freiberuflich tätig (Anwalts-GmbH, Zahnarzt-GmbH, Berater-GmbH). Hier gibt es zusätzliche Beschränkungen. Freiberufliche GmbHs unterliegen anderen Obergrenzen als reine Gewerbetreibende. Das muss in der Planung berücksichtigt werden.

Wenn deine GmbH beispielsweise eine Beratungs-GmbH für IT-Sicherheit ist, gelten für die bAV-Obergrenze andere Regeln als bei einer Handels-GmbH. Ein spezialisierter Berater kennt diese Besonderheiten.

Praktisches Beispiel: Die Solo-Praxis-GmbH

Du betreibst eine Logopädie-Praxis als GmbH mit dir als einzigem GGF. Dein Einkommen liegt bei 200.000 Euro pro Jahr. Du kalkulierst eine Pensionszusage von 70.000 Euro pro Jahr. Die Obergrenze liegt für dich bei etwa 90.000 Euro – du bist also in einer sicheren Zone.

Die Steuereinsparung liegt bei etwa 24.000 Euro pro Jahr. Du zahlst faktisch 46.000 Euro für eine Altersversorgung von 70.000 Euro. Über 25 Jahre akkumuliert sich das zu einer erheblichen Summe – ohne Zins bereits 1,75 Millionen Euro.

Die Versicherungsseite: Was passiert, wenn du stirbst?

Eine wichtige Überlegung für Ein-Personen-GmbH: Wenn du stirbst und keine weitere Planung läuft, hat die GmbH möglicherweise Rückstellungen für eine Pensionszusage, die auszuzahlen sind. Das kann zu Problemen für deine Erben werden.

Mit einer Rückdeckungsversicherung und einer klaren Regelung in deiner Planung (sagen wir: Pensionszusage endet mit deinem Tod, oder wird auf die Erben übertragen) schaffst du Klarheit. Das ist wichtig.

Eine-Personen-GmbH und Betriebsaufspaltung

Manche Gründer denken: Soll ich meine GmbH aufteilen in ein Betriebsunternehmen und ein Besitzunternehmen? Das ist eine komplexe Frage. Für eine kleine bAV-Planung ist das in der Regel nicht nötig. Erst wenn dein Vermögen größer wird und es um Nachfolgeplanung geht, wird Betriebsaufspaltung relevant.

Deine Branche hat besondere Regeln. Lass dich individuell beraten.

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