Branchen & Spezialfälle

Ehepartner als Gesellschafterin: bAV-Gestaltung für Ehepaare in der GmbH

Altersversorgung für Ehepaare als Gesellschafter: Spousenkonstruktionen, Gestaltung, Steueroptimierung

Ihr seid Ehepaar und führt gemeinsam die GmbH – Versorgung neu denken

Viele Ehepaare sind Mitgesellschafter oder sogar alleinige Gesellschafter in einer GmbH. Das hat oft steuerliche und haftungsrechtliche Gründe – aber es schafft auch eine spannende Planung für Altersversorgung. Mit zwei GGF statt einem hast du mehr Gestaltungsspielraum.

Das zentrale Thema: Ihr könnt jeder für sich eine bAV aufbauen. Das verdoppelt deine Möglichkeiten. Aber es gibt auch Besonderheiten und Risiken, die du beachten musst – gerade weil ihr verheiratet seid.

Zwei GGF = Doppelte Obergrenzen, doppelte Steuereinsparung

Der größte Vorteil: Wenn dein Mann und du je als Gesellschafter und Geschäftsführer eingetragen seid, hat jeder seine eigene Obergrenze für die bAV. Statt einer Pensionszusage von 80.000 Euro kannst du zwei Zusagen mit je 80.000 Euro aufbauen – insgesamt 160.000 Euro.

Das ist nicht doppelt schlecht – das ist doppelt gut. Die Steuereinsparung verdoppelt sich. Der Altersversorgungspuffer verdoppelt sich. Ihr nutzt beide die Steuervorteile des Unternehmens für eure gemeinsame Altersvorsorge.

Die Scheidungsrisiken: Das kritische Thema

Aber es gibt einen kritischen Punkt: Bei einer Scheidung werden Pensionszusagen im Versorgungsausgleich berücksichtigt. Wenn ihr beide Pensionszusagen von je 80.000 Euro habt und euch trennt, wird das als Vermögensausgleich behandelt. Das kann zu erheblichen Vermögensverlusten für einen von euch führen.

Das ist nicht zwangsläufig ein Grund, keine bAV aufzubauen – aber es ist ein Grund, bei stabiler Ehe die Dinge richtig zu planen. Ein Ehebindungsvertrag oder eine Exklusivabrede kann Klarheit schaffen.

Gestaltungsoption: Ein GGF, Ein Pensionszusage?

Manche Paare denken: Soll nur einer von uns eine Pensionszusage haben? Das ist oft nicht optimal. Wenn nur der Mann eine Pensionszusage von 150.000 Euro hat und nur noch fünf Jahre arbeitet, ist das relativ wenig Aufbau. Besser: Beide bauen je 75.000-80.000 Euro auf.

Damit gibt es zwar ein Scheidungsrisiko – aber es gibt auch mehr Vermögen. Das ist eine bewusste Abwägung, die ihr zusammen treffen solltet.

Praktisches Beispiel: Das Handels-Ehepaar

Stellen dir ein Ehepaar vor, das zusammen eine Einzelhandelskette betreibt. Jeder verdient 280.000 Euro pro Jahr, beide sind vollwertige GGF. Jeder baut sich eine Pensionszusage von 95.000 Euro pro Jahr auf.

Zusammen sind das 190.000 Euro pro Jahr in Altersversorgung. Die Steuereinsparung liegt bei etwa 65.000 Euro pro Jahr. Über 20 Jahre akkumulieren sie insgesamt etwa 3,8 Millionen Euro (ohne Zins) an Altersversorgung. Das ist ein beeindruckendes Vermögen für das Renteneintrittsalter.

Ungleiche Einkommen: Die realistische Situation

In vielen Ehepaaren ist das Einkommen ungleich verteilt. Vielleicht verdient der Mann 300.000 Euro und die Frau 150.000 Euro (oder umgekehrt). Die Obergrenzen unterscheiden sich dann deutlich. Der höherverdienende Partner kann eine höhere Pensionszusage aufbauen.

Das ist okay – aber gerade dann sollte Steuerplanung transparent sein. Es geht nicht um heimliche Vermögensaufbau, sondern um bewusste Gestaltung als Paar.

Hinterbliebenenversorgung: Die Absicherung für den Partner

Mit einer Pensionszusage sollte auch klären: Was passiert, wenn einer stirbt? Geht die Versorgung an den anderen über? Das ist eine wichtige Frage für Ehepaare. Die Pensionszusage sollte entsprechend ausgestaltet sein.

Deine Branche hat besondere Regeln. Lass dich individuell beraten.

Kostenloses Erstgespräch: bav-check.com/termin

Ihre bAV-Struktur prüfen lassen

Fehler in der bAV-Struktur kosten Geschäftsführer über die Laufzeit häufig einen hohen sechsstelligen Betrag. Lassen Sie Ihre Struktur kostenfrei und unverbindlich prüfen.

Kostenloser bAV-Check