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bAV bei Betriebsaufspaltung: Besitzunternehmen vs. Betriebsunternehmen

Altersversorgung in Betriebsaufspaltungs-Strukturen: Zwei GmbHs, Obergrenzberechnung, Optimierung

Du hast dein Geschäft aufgespalten – Jetzt wird deine Versorgung komplex

Betriebsaufspaltung ist eine klassische und oft sinnvolle Struktur für mittelständische Unternehmen. Du trennst das operative Geschäft (Betriebsunternehmen) von den Immobilien und Assets (Besitzunternehmen). Das hat Steuer- und Haftungsvorteile – aber es schafft auch eine Komplexität bei der bAV.

Wenn du GGF in beiden Unternehmen bist, musst du verstehen, wie die Versorgung über beide hinweg funktioniert.

Die typische Betriebsaufspaltungs-Struktur

Typisch: Die Besitz-GmbH (oder manchmal eine KG mit GmbH-Komplementärin) hält Grundstücke, Gebäude, Maschinen. Sie vermietet diese an die Betriebsunternehmen-GmbH. Die Betriebsunternehmen-GmbH führt das operative Geschäft und zahlt Miete.

Du bist GGF in beiden. In der Betriebsunternehmen-GmbH verdienst du vielleicht 200.000 Euro (großer Betrieb), in der Besitzunternehmen-GmbH verdienst du 60.000 Euro (kleine Verwaltung).

Die Gesamtobergrenze: Schlüssel zum Verständnis

Die Obergrenze für deine Pensionszusagen wird über beide Unternehmen hinweg berechnet. Dein Gesamteinkommen ist 260.000 Euro. Deine Obergrenze liegt bei etwa 85.000 Euro Pensionszusage pro Jahr. Du kannst nicht in der Betriebsunternehmen-GmbH 70.000 Euro und in der Besitzunternehmen-GmbH 70.000 Euro aufbauen – das wären insgesamt 140.000 Euro und damit über der Obergrenze.

Die Strategie ist: Konzentriere dich auf eine GmbH. Die operative Betriebsunternehmen-GmbH ist fast immer die bessere Wahl, weil sie höhere Gewinne hat und damit höhere Steuereinsparung.

Praktisches Beispiel: Die Baumaterialien-Betriebsaufspaltung

Stellen dir einen Baumaterialien-Großhandel vor, aufgespalten in Betriebsunternehmen (operative Lagerung und Verkauf) und Besitzunternehmen (Lagergelände und Gebäude). Der Geschäftsführer verdient in der Betriebsunternehmen-GmbH 240.000 Euro, in der Besitzunternehmen-GmbH 40.000 Euro. Gesamteinkommen: 280.000 Euro.

Obergrenzberechnung: etwa 90.000 Euro pro Jahr. Die beste Struktur: 85.000 Euro Pensionszusage in der Betriebsunternehmen-GmbH, 0 Euro in der Besitzunternehmen-GmbH. Das ist maximal fokussiert und steuereffizient.

Gewinnverteilung und Obergrenzberechnung

In einer Betriebsaufspaltung sind oft beide Gesellschaften profitable – aber unterschiedlich. Die Betriebsunternehmen-GmbH macht vielleicht 600.000 Euro Gewinn, die Besitzunternehmen-GmbH (nur Mieteinnahmen) macht 200.000 Euro Gewinn.

Wenn du 50% Gesellschafter in beiden bist, hast du 300.000 Euro Gewinn aus Betriebsunternehmen + 100.000 Euro Gewinn aus Besitzunternehmen = 400.000 Euro Gesamteinkommen. Plus Geschäftsführergehalt ergibt sich deine Obergrenzberechnung.

Die Rückdeckungsversicherung bei Betriebsaufspaltung

Die Rückdeckungsversicherung wird normalerweise auf die Betriebsunternehmen-GmbH abgeschlossen (wo die operative Kraft ist). Das ist sinnvoll und administrativ sauber. Die Besitzunternehmen-GmbH bleibt leicht und unbelastet.

Falls die Betriebsunternehmen-GmbH wirtschaftlich problematisch wird, schützt die Rückdeckungsversicherung die Pensionszusage. Das ist wichtig.

Übergabe und Betriebsaufspaltung

Wenn du das Unternehmen weitergibst und Nachfolger einsteigen, müssen beide Gesellschaften entsprechend angepasst werden. Das kann komplex sein. Eine klare Dokumentation deiner Versorgungsstruktur hilft enormlich.

Deine Branche hat besondere Regeln. Lass dich individuell beraten.

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