Was ist die betriebliche Altersvorsorge überhaupt?
Die bAV ist dein persönliches Rentensparwerk im Betrieb. Du sparest — oft durch dein Gehalt — und dein Chef darf (muss aber nicht!) mitfinanzieren. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente brauchst du hier nicht auf den Staat zu warten, sondern sicherst dir selbst ab. Das klingt attraktiv, und tatsächlich ist es das auch — wenn man es richtig macht. Doch hier lauert die erste Falle: Die meisten Arbeitnehmer wissen nicht, was sie unterschreiben.
Die bAV gibt es in verschiedenen Formen: Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktversicherung. Jede Form hat unterschiedliche Garantien, Risiken und Renditechancen. Am häufigsten ist die Direktversicherung — meist eine Lebensversicherung, auf die du Teile deines Gehalts umwandelst.
Warum solltest du überhaupt eine bAV haben?
Hauptgrund: der Arbeitgeberzuschuss. Wenn dein Chef mitbezahlt, ist das echtes Geld, das du sonst nicht hättest. Das ist wie ein versteckter Bonus, den viele Arbeitnehmer einfach ignorieren. Zusätzlich sparst du bei der bAV Sozialversicherungsbeiträge — auf den Umwandlungsbetrag fallen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Das bedeutet: Von 100 Euro Entgeltumwandlung gehen teilweise nur 80 Euro in dein Sozialkonto.
Aber Achtung: Das ist nicht automatisch eine Gewinnsituation. Wenn dein Arbeitgeber gar nicht zuschießt und du mit einer Rentnerquote von 50 Prozent rechnen musst (weil deine Betriebsrente besteuert und versichert wird), kann es am Ende teuer werden.
Die Entgeltumwandlung: Lohn gegen Rente
Hier passiert die Magie (oder das Desaster). Du sagst deinem Chef: 'Ich verzichte auf 100 Euro Gehalt und du zahlst das in meine Betriebsrente.' Keine Steuern, keine Sozialversicherung — zunächst. Das ist für dein Nettoeinkommen zeitlich attraktiv. Aber diese Rechnung geht später auf, wenn du die Rente bekommst.
2026 gelten neue Grenzen: Du kannst bis zu 338 Euro pro Monat (4 Prozent der BBG) steuer- und sozialversicherungsfrei umwandeln. Das entspricht 4.056 Euro im Jahr. Darüber hinaus sind bis zu 676 Euro monatlich (8 Prozent der BBG) steuerfrei, aber nicht mehr sozialversicherungsfrei.
Was dein Chef dir (vielleicht) zuschießt
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von 2018 hat hier etwas verbessert: Dein Chef kann dir einen Zuschuss geben — und muss es nicht einfach ignorieren. Aber 'kann' ist nicht 'muss'. Viele Chefs kennen das nicht einmal, andere ignorieren es bewusst. Wenn dein Chef einmal ja sagt, kann er später einfach nein sagen — es sei denn, das ist vertraglich festgehalten.
Die versteckte Abgabe: Krankenversicherung auf die Rente
Das ist die böse Überraschung im Ruhestand: Auf deine Betriebsrente zahlst du im Alter Kranken- und Pflegeversicherung. Das sieht oft aus wie Diebstahl. Eine Betriebsrente von 500 Euro kostet dich 75-100 Euro nur für Versicherungsbeiträge. Das hätte dir vorher niemand richtig erklärt.
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