Das ist eine der besten gehueteten Geheimnisse im deutschen Steuersystem: Als Geschaeftsfuehrer kannst du deiner GmbH einen Zuschuss zu deinen PKV-Beitraegen zahlen lassen - und das ist fuer dich komplett steuerfrei. Nicht teilweise. Komplett.
Aber: Es gibt Regeln, und wenn du sie nicht befolgst, wird es teuer. Lass mich dir zeigen, wie das funktioniert und wie du es richtig machst.
Die magische Grenze: 326 Euro pro Monat (2024)
Das deutsche Steuerrecht erlaubt einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung bis zu einer bestimmten Hoehe - pro Jahr angepasst fuer Inflation. 2024 sind das 326 Euro pro Monat, also 3.912 Euro pro Jahr.
Das bedeutet: Deine GmbH kann dir bis zu 326 Euro pro Monat zahlen, um deine PKV-Praemien zu subventionieren. Das Geld ist fuer dich steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Punkt.
Wie das praktisch funktioniert
Szenario: Du zahlst monatlich 450 Euro PKV-Praemie. Deine GmbH ueberweist dir einen Arbeitgeberzuschuss von 326 Euro. Du zahlst dann nur noch 124 Euro aus deiner Tasche.
Das ist nicht, dass die GmbH deinen Lohn um 326 Euro erhoet (das wuerde versteuert werden). Das ist ein direkter Zuschuss, der in der Steuergesetzgebung extra freigegeben ist.
Die GmbH verbucht die 326 Euro als Betriebsausgabe. Damit mindert sie ihren Gewinn. Die Steuereinsparung fuer die GmbH ist erheblich - sie betraegt etwa 30-35 Prozent der Ausgabe, also etwa 110-115 Euro pro Monat.
Die kritische Bedingung: Nachweis
Damit das funktioniert, musst du nachweisen koennen, dass du wirklich diese Praemien zahlst. Das bedeutet: Du brauchst eine Versicherungsbestaetigung oder Rechnungen, die zeigen, dass deine PKV-Praemie mindestens 326 Euro pro Monat kostet.
Wenn deine tatsaechliche Praemie nur 250 Euro betraegt, kann die GmbH dir keinen 326-Euro-Zuschuss zahlen. Der Zuschuss ist limited auf deine tatsaechlichen Kosten.
Worauf du bei der Dokumentation achten musst
Erstens: Halte alle Versicherungs-Abrechnungen und Rechnungen. Das ist dein Nachweis gegenueber dem Finanzamt. Falls es Fragen gibt (und es gibt nicht viele, weil das Verfahren Standard ist), brauchst du Belege.
Zweitens: Dokumentiere in deiner Buchhaltung, dass dieser Zuschuss gezahlt wurde. Das sollte als Betriebsausgabe verbucht sein, unter dem Konto fuer Arbeitgeberversicherungs-Zuschuesse.
Drittens: Achte darauf, dass der Zuschuss nicht doppelt gezaehlt wird. Wenn deine GmbH bereits einen allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung leistet, muss das hier beruecksichtigt werden.
Eine wichtige Unterscheidung: Angestellte vs. GGF
Fuer angestellte Mitarbeiter funktioniert das anders. Der Arbeitgeberzuschuss fuer Angestellte ist bis 50 Euro pro Monat komplett steuerfrei (Sachbezug-Regel). Darueber hinaus wird es kompliziert.
Fuer GGF ist die 326-Euro-Grenze. Das ist grosszuegiger. Das ist ein grosser Vorteil der Geschaeftsfuehrer-Position.
Was passiert, wenn du die Grenze ueberschreitest?
Szenario: Deine Praemie ist 400 Euro. Du zahlst 326 Euro Zuschuss. Die restlichen 74 Euro zahlst du selbst. Das ist voellig ok und voll legal.
Aber: Wenn du versucht, 400 Euro zu zahlen, wird es problematisch. Der Ueberschuss (74 Euro) wird als Einkommen versteuert. Das ist nicht sonderlich schlimm - aber es ist nicht optimal. Die 326-Euro-Grenze ist dein Limit.
Die Kombination mit bKV
Hier ist eine clevere Struktur: Du selbst hast eine optimierte PKV mit Arbeitgeberzuschuss (bis 326 Euro). Zusaetzlich bietet die GmbH eine bKV an - als Zusatzversicherung fuer dich und alle Mitarbeiter.
Die bKV ergaenzt die PKV in Bereichen, die wichtig sind (Zahnersatz, Heilpraktiker, etc.). Die Kosten: deutlich niedriger als eine PKV-Erweiterung, aber sehr wertvoll.
Die strategische Frage: Soll ich den vollen Zuschuss nehmen?
Ja. Es gibt keinen Grund, diesen Vorteil nicht zu nutzen. Es ist kein Privileg, das moralisch fragwuerdig ist. Es ist ein Standard-Steuervorteil, den das Gesetz dir gibt.
Wenn du den Zuschuss nicht nutzt, gibst du Geld an den Staat - es gibt keinen wirtschaftlichen Vorteil fuer dich, das nicht zu tun.
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