Manchmal ist eine Einmalzahlung besser als eine lebenslange Rente. Aber die Abfindung einer Pensionszusage hat massive steuerliche Konsequenzen. Hier erfährst du, wann sich die Abfindung lohnt — und wann nicht.
Wie funktioniert die Abfindung?
Die GmbH zahlt dir den Barwert deiner Pensionszusage als Einmalzahlung aus. Die Pensionsrückstellung wird aufgelöst — was den Gewinn der GmbH erhöht. Für dich ist die Zahlung steuerpflichtiges Einkommen.
Die Fünftelregelung
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Statt den gesamten Betrag mit dem Spitzensteuersatz zu versteuern, wird er rechnerisch auf fünf Jahre verteilt. Voraussetzung: Es muss eine Zusammenballung von Einkünften vorliegen — die Abfindung muss in einem Kalenderjahr gezahlt werden.
Beispiel: Barwert 500.000 Euro. Ohne Fünftelregelung: circa 200.000 Euro Steuer. Mit Fünftelregelung: circa 165.000 Euro Steuer. Ersparnis: circa 35.000 Euro.
Wann lohnt sich die Abfindung?
Beim GmbH-Verkauf, wenn der Käufer die Zusage nicht übernehmen will. Bei hohem Barwert und niedrigem sonstigem Einkommen im Abfindungsjahr. Wenn du das Kapital lieber selbst anlegen willst (zum Beispiel in ETFs oder Immobilien).
Wann lohnt sie sich nicht?
Wenn du die Rente für den laufenden Lebensunterhalt brauchst (Einmalzahlung wird schneller verbraucht als eine Rente). Wenn dein sonstiges Einkommen im Abfindungsjahr hoch ist (Fünftelregelung bringt wenig). Wenn du das Langlebigkeitsrisiko nicht selbst tragen willst.
Fazit: Rechne genau nach
Die Abfindung kann steuergünstig sein — muss es aber nicht. Lass dir beide Varianten (Rente vs. Abfindung) durchrechnen, bevor du entscheidest.
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